Man sieht es immer wieder – quer zur Fahrbahn geparkte Smarts. Ob dies erlaubt oder verboten ist, darüber gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Allerdings gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Viechtach, das einen Bußgeldbescheid wegen Querparkens mit einem Smart aufgehoben hat. Solange keine Behinderung für den fließenden Verkehr stattfindet ist Querparken erlaubt. Urteil am besten ausdrucken und im Handschuhgach mitführen, falls mal wieder ein Schlaumeier kommt der es mit Macht anders sehen will ;-) .
Solange man in dem eingezeichneten Parkplatz steht, egal ob längs oder quer – ist doch alles gut. Man behindert keinen, man hat sein Auto richtig abgestellt und basta.
Wenn jedoch Smarts meinen, sie könnten sich durch ihre “Kleinigkeit” einen Parkplatz quer erzwingen wo keiner ist – Protokoll.
So sehe zumindest ich es. :)
Einen Parkplatz zu erzwingen ist natürlich kein gangbarer Weg. Aber nur weil es sich der Smart von seiner Länge her erlauben kann auch quer zu parken es zu ahnden halte ich für unangemessen ;-) .