Im Namen einer Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft werden derzeit Abmahnungen für einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß verschickt. Die Kanzlei Urmann und Collegen gibt es zwar tatsächlich, diese hat mit dieser E-Mail allerdings nichts zu tun! Der Absender lautet auf danielle(a)ativosul(dot)com.
Im Anhang der E-Mail befindet sich eine zip-Datei die den Virus Trojan.Zbot enthält der mit einer hohen Gefährdungsstufe belegt ist. Um nichts anderes als die Verbreitung desselben geht es bei dieser Mail. Ob bereits alle Virenscanner den Anhang erkennen ist nicht sicher.
Vor der Öffnung des Anhangs wird dringend gewarnt. Hier wird nur mit der Angst der Empfänger gespielt.
Hier der Originaltext dieser E-Mail:
Sehr geehrte/r xxxxxx,
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht haben Sie durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 03.12.2013 22:15:46
IP-Adresse: 80.11.10.xxx (Name)
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 460789097
Anbieter: RedtubeUnserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 625 9 773/72 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 69,31 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 4131,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 307,88 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 22,96 Euro
Schadensersatz: 69,31 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 EuroDie Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Urmann und CollegenAnhang: Beweisführung Ihrer Mahnung der Urheberrechtsverletzung vom 10.12.2013.zip
Auch wenn die angegebenen Daten der Mail variieren wirkt sich dies nicht auf die Gefährlichkeit des Anhangs aus.
Abmahnungen werden in solchen Fällen nicht per E-Mail sondern mit normaler Briefpost verschickt. Insbesondere sollte man bei solchen E-Mails auf den Absender (E-Mail-Adresse) achten die sich vom vorgegebenen Absender unterscheidet und meist im Ausland liegt!
Niemals auf solche Mail antworten! Denn damit würde der Absender wissen, dass es sich einerseits um eine tatsächlich existierende Mailadresse handelt und andererseits, dass der Empfänger (also Du) die gesendeten Text öffnet, liest oder was auch immer. Die Gefahr, dass Deine Mailadresse dann noch intensiver bespamt wird ist sehr groß!
Zur Zeit sehr brisant, zumal U&C tatsächlich eine Massen-Abmahnungswelle losgetreten haben, die im Netz auch unter Anwälten heiß diskutiert wird (siehe heise:
Das ist richtig. Von daher kann man es als geschicktes Aufspringen auf diesen Zug nennen. Möchte nicht wissen wie viele darauf hereingefallen sind und den Anhang „neugierig“ geöffnet haben.
Hallo !!
Ich habe auch so eine E-Mail am 10.12.13 bekommen und war erst sehr betroffen. Nach dem ich in Ruhe überlegt habe war klar, daß das eine Betrugsmail ist, siehe Zipp- Datei, so etwas wußte ich schon.
Abgesehen hatte ich zu der angegebenen Zeit keinen Rechner an (24:23:..Uhr)und war auch nie auf solchen Pornoseiten, und außernem dauert es nicht nur 1 Tag von meiner angeblichen Tat bis zum Erhalt dieser Mail von der Rechtsanwaltskanzlei( am 9.12.13 erhalten) Diese Zip Datei läßt sich auch nicht herunterladen, wie andere Dateien, das war auch ein Anzeichen für mich, das es sich um ein Virenprogramm handelt.
An alle, die eine ähnliche Datei im Anhang haben,Finger weg und löschen !!!!!!!!!!
Das ist ja wirklich fies! Ich bin bei Attachements sehr vorsichtig und konnte bisher alle entlarven. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich bei einer solchen Mail nicht doch versehentlich klicken würde.
@Andersreisender: Man muss in dieser Zeit und durch die professionell gemachten Mails wirklich dreimal und nicht nur zweimal hinsehen.
Stimmt! Wenigstens wird man bei uns oft schon skeptisch wenn eine englischsprachige Nachricht oder eine mit eher schlechtem Deutsch eintrudelt. Ich kann mir vorstellen, dass in den englischsprächigen Ländern die Unterscheidung noch viel schwieriger ist.