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Verlinkungsverbot – Teilabschaltung des Internets

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Verlinkungsverbot – ein Wort das mir bisher ehrlich gesagt bislang noch nicht bekannt gewesen ist. Heute morgen blieb mir der erste Schluck Kaffee fast im Hals stecken als ich einen Beitrag von Sascha zu diesem Thema gelesen habe, den man fast als einen verspäteten Aprilscherz verstehen könnte.

Die im Internet auftauchenden  „Vorschriften“ werden in der Tat immer  skurriler. Ein Zitat zu verwenden – selbst wenn die Quelle eindeutig angegeben wird – kann schon Ärger einbringen weil sich eben diese Quelle dadurch in ihren Rechten verletzt sieht. Da werden schon mal Zweifel an der wahren Existenz des Zitatrechts hervorgerufen. Wer um Himmels Willen hat das Verlinkungsverbot erfunden und welchem Zweck soll es überhaupt dienen?

Es gab Zeiten in denen ein Webseitenbetreiber froh war von anderen verlinkt und somit bekannt gemacht zu werden. Und so lange sind diese Zeiten nun wirklich noch nicht her. Heute herrscht dank solcher Zusätze im Impressum mancher Seiten eine vollkommen verkehrte Welt. Man bittet regelrecht darum nicht ohne einer eigens dafür eingeholten Genehmigung verlinkt zu werden.

Und wie man das in der heutigen Netzwelt so kennt, droht bei Missachtung dieser mehr als denkwürdigen Vorschrift auch noch Ärger mit einem Rechtsanwalt…. große Verwunderung würde dies bei mir jedenfalls nicht wirklich auslösen.

Vor dem Link der Blick ins Impressum

Um wirklich rechtssicher einen Artikel oder eine Webseite generell zu verlinken wäre dieser Vorschrift zufolge der Blick ins Impressum, die Nutzungsbedingungen oder was auch immer zwingend erforderlich. Wer bitte tut das? Oder noch besser gefragt – was sollte das bringen? Fällt dem Webseitenbetreiber nachträglich ein auch diesen Passus aufzunehmen entstünden spätestens dann Konfliktsituationen.

Um eine Zufallsklausel wie es Sascha in seinem Beitrag beschrieb kann es sich scheinbar nicht handeln. Sogar Webseiten von öffentlich-rechtlichen Institutionen haben bzw. hatten dieses Verlinkungsverbot im Impressum stehen. Auch die hier ortsansässige Handelskammer hat dieses Verbot noch heute in der Datenschutzerklärung stehen….

Zum Glück – zumindest wenn man dieser Stellungnahme eines Rechtsanwaltes folgt – ist eine Verlinkung und die ggf. damit einhergehende Abmahnung vor Gericht nicht durchsetzbar. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack weil man sich aufgrund der teils  konträren Gerichtsentscheidungen der deutschen Justiz nie sicher sein kann.

Der Vollständigkeit halber bringe ich hier noch einen Link mit ein, der in den Kommentaren bei Sascha aufgetaucht ist. Angstklauseln benennt aktuell 150 Disclaimer und andere vermeintliche „Möchtegern-Vorschriften“ die alles andere als sinnvoll sind – sehr interessant und lesenswert gerade für Webseitenbetreiber.

Abschließend noch der Hinweis in eigener Sache. Wer meint diesen Artikel verlinken zu müssen darf dies jederzeit und gerne tun. Bei mir gibt es derartige Verbote nicht und wird es zukünftig auch nicht geben. Die Verlinkung einzustellen käme letztlich einer Teilabschaltung des Internets gleich – das kann nicht im Sinne der gesamten Netzgemeinde sein.

Wo ist nur das gute „alte Internet“ hingekommen?

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Ein Gedanke zu „Verlinkungsverbot – Teilabschaltung des Internets“

  1. Hallo Thomas,

    das ist allerdings schon ein starkes Stück! Die sollten dann aber mal nachdenke, was ihnen der Twitter-Button oder so noch bringt. Der darf ja mit einer solchen Klausel eigentlich gar nicht mehr verwendet werde, weil man damit ja von Twitter aus einen Link setzt!

    Da ist mir meine CC-Lizenz wesentlich sympathischer, wobei du diese ja selbst auch verwendest!

    Grüße aus TmoWizard’s Castle zu Augsburg

    Mike, TmoWizard

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