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Versicherung besteht auf Unterschrift eines Toten

So unglaublich es klingen mag, aber ein großes deutsches Direktversicherungsunternehmen bestand auf die Unterschrift eines Toten auf einem Vertragsformular. Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem der ursprüngliche Kfz-Versicherungsnehmer im August 2006 verstorben ist und die Versicherung umgehend per Sterbeurkunde darüber informiert wurde, begann der „Verwaltungswahnsinn“. Das Kfz wurde ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle auf die Ehefrau des Versicherungsnehmer umgeschrieben, mit neuer Doppelkarte und dem ganzen Pi-Pa-Po.

Weil die Ehefrau bisher nie ein Fahrzeug versichert hatte, wäre der Prozentsatz entsprechend hoch gewesen. In einem Telefonat mit dem Kundenservice konnte geklärt werden, dass die erlangten Prozente des bisherigen Versicherungsnehmers problemlos auf den neuen Versicherungsnehmer übertragen werden können, mittels eines Formulars. Problemlos? Vonwegen! Das Formular enthielt zusätzlich eine Zeile, in der angekreuzt werden konnte, dass der Übertrag auf Grund eines Todesfalls erfolgt. Dieser wurde auch angekreuzt und so das Formular eingereicht.

Damit wurde eine Welle an notwenigen Briefen und Anrufen zwischen Versicherung und neuer Versicherungsnehmerin ausgelöst, in welcher immer wieder die erforderliche Unterschrift des Verstorbenen eingefordert wurde. Erst rund 5 Monate später, zahllosen Schriftstücken, unterschiedlichen Abteilungen und einem zuletzt sehr lautstark geführten Telefonat mit der Kundenhotline des Direktversicherers, in dem auch der zynische Satz der neuen Versicherungsnehmerin fiel „ich habe versucht, der Leiche eine Unterschrift abzuluchsen, aber es gelang mir absolut nicht“, konnte die Gegenseite davon überzeugt werden, dass Tote keine Unterschriften mehr leisten können, selbst wenn sie dies wollten……

Eine Entschuldigung seitens des Versicherungsunternehmens erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Die Prozente wurden auf die neue Versicherungsnehmerin übertragen. Der Verwaltungssumpf fand endlich sein Ende. Traurig, traurig!

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