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Anwalt packt Berufsgenossenschaft im Streit um Unfallrente bei der Moral

richterspruch

Wer in unserem Land einen Arbeitsunfall erleidet braucht meistens einen sehr langen Atem bis gerichtlich geklärt ist ob und wenn ja , wie viel Unfallrente seitens der Berufsgenossenschaft bezahlt wird. Es ist ein zermürbender Kampf gegen die oft zitierten Windmühlen den viele vorzeitig und ohne ein Ergebnis für sich aufgeben weil ihnen „die Kraft zum Kämpfen ausgeht“. Eine erhebliche Mitschuld an dieser Misere haben die ganz gezielten Hinhaltetaktiken der Berufsgenossenschaften und deren Spiel mit der Zeit.

Erst kürzlich und satte 9 Jahre nach dem eindeutigen Arbeitsunfall wurde ein solcher Streit nun vor einem Landessozialgericht mit per Vergleich beigelegt bei dem am Ende das Unfallopfer quasi ein letztes Mal verheizt wurde und die vorsitzende Richterin sich „leicht säuerlich“ auf Grund des Verfahrensausganges zeigte. Was war passiert?

Gutachten vs. Gutachten oder auch „Ober sticht Unter“

Komeptenz FachwissenGutachten sind oftmals ein heikles Thema wenn es einerseits um Objektivität und andererseits um die Ausführlichkeit eines solchen Gutachtens geht. Qualitätsunterschiede bei ärztlichen Gutachten sind nicht immer ganz von der Hand zu weisen. Ganz „speziell“ aber wird es, wenn Gutachten zur medizinischen Bewertung herangezogen werden, welche entweder von BG-eigenen Gutachtern oder vom sogenannten grünen Tisch aus angefertigt werden.

Letzteres soll bedeuten, wie kann jemand etwas begutachten – und hier spielt es generell keine Rolle ob es sich um einen Menschen oder eine Sache handelt –  das er nicht mit eigenen Augen gesehen, geprüft oder in der Hand gehabt hat? Gutachten nach Aktenlage nennt sich das dann. Subjektivität steht hier meist vor der viel wichtigeren Objektivität.

In diesem Fall hier wurden mehrere Gutachten angefertigt die inhaltlich einen deutlichen „Abschreibermodus“ erkennen ließen. Wirklich Mühe gab sich keiner hier einmal einen gezielten Blick auf die tatsächlichen Fakten zu werfen. Erst ein selbst in Auftrag gegebenes und von der Rechtsschutzversicherung finanziertes Gutachten (Kostenpunkt rund 1400 €) befasste sich sowohl eingehend mit dem Geschehen als auch sehr umfangreich und fachlich untermauert mit der aktuellen medizinischen Lage der Verletzungsfolgen aus dem Jahre 2009.

Weitere Vorteile waren, dass dieser Gutachter zeitgleich auch der letzte Operateur gewesen ist und so betrachtet wirklich „den richtigen Einblick“ hatte und es sich um eine in der Fachwelt anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Orthopädie handelte. Und trotz alledem wurde dieses tatsächliche Fachgutachten sowohl seitens der Berufsgenossenschaft als auch des Landessozialgerichts „schlechtgeredet“. Klar, denn das vorausgegangene Gutachten beschrieb mit angeblichen und an den Haaren herbeigezogenen Fakten einen „nahezu harmlosen Zustand“ der Patientin die Einschränkungen betreffend.

Dieses Gutachten verhalf der Berufsgenossenschaft ferner dazu, den Grad der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) unter 20% zu halten. Die Zahlung einer Unfallrente erfolgt erst ab 20% MdE. Das erklärt natürlich warum dieses Gutachten bei der BG wesentlich mehr Anklang gefunden hatte. Mit dieser Konstellation ging es letztendlich in die wahrscheinlich letzte Gerichtsverhandlung. Denn die nächste Instanz wäre das Bundessozialgericht und dorthin kommt man nicht so einfach.

Rechtsanwalt appelliert vor Gericht an „den letzten Funken Ehre“

Nach abermaligem wie auch mühseeligen Durchkauen der Akten (immerhin der Berg von 9 Jahren Schriftverkehr) machte das Landessozialgericht deutlich, dass es zu dem Urteil kommen wird, jenes für die Berufsgenossenschaft sprechende Gutachten gelten zu lassen. Eine Unfallrentenzahlung wäre somit definitiv vom Tisch. Der Rechtsanwalt bat um eine Unterbrechung der Sitzung und der kurzen Unterredung mit dem Rechtsvertreter der Berufsgenossenschaft. Diesem stattgegeben appellierte er an die BG angesichts der enorm vielen Pannen und Unstimmigkeiten die es seit dem Unfalltag gegeben hat sowie den sehr langen Leidensweg der Patientin ihre Haltung nicht zuletzt auch moralisch noch einmal gründlich zu überdenken.

Berufsgenossenschaft „lenkt ein“ und bietet Vergleich an

richterspruchEs ist wahrscheinlich auch das Wissen der BG gewesen, dass es hier über den gesamten Zeitraum von 9 Jahren alles andere als fair, korrekt und ohne absichtlichen Zeitverzögerungen abgelaufen ist zuzuschreiben, dass hier zumindest ein Stück weit das schlechte Gewissen aufkeimte. Ausgesprochen und offen zugegeben hätte dies seitens der BG jedoch niemand, soweit reicht die „Ehre“ einer Versicherung dann auch wieder nicht. Wie dem auch sei, die BG schlug einen Vergleich anstelle des vom Gericht geplanten Urteils vor. Hört sich zunächst gut an, doch die Art bzw. der Wortlaut des Vergleichs hat es dann wieder ordentlich in sich.

Der Vergleichskontext

Statt der Nachzahlung einer Unfallrente rückwirkend ab jenem Datum, an dem der Unfall als Arbeitsunfall offiziell anerkannt wurde – das wären hier etwas über 7 Jahre – erstreckt sich die Nachzahlung nur für das zurückliegende dreiviertel Jahr, genau genommen 8 Monate. Das ist dann in der Summe 1/10 dessen, was ursprünglich zugestanden hätte. Bedingung für diesen Vergleich war heute, jetzt und hier sofort zuzustimmen ohne jegliches Rücktrittsrecht. Damit ist alles abgegolten und der Fall erledigt.

Der Vergleich zwischen den Zeilen betrachtet

Es hat schon etwas von „friss oder stirb“ was hier von der BG vorgeschlagen wurde. Dafür spricht nicht zuletzt auch die beinhaltete Bedingung. Ein Gesundheitsschaden der seit 7 Jahren als solcher anerkannt ist und gutachterlich mit 20% MdE dargestellt wurde wird nun plötzlich – nimmt man den Vergleich wörtlich – nur für die 8 zurückliegende Monate anerkannt. In den restlichen 6 Jahren und 4 Monaten „war demnach alles ok gewesen“. Eine aus meiner Sicht höchst fragwürdige Rechtsauffassung. Doch mit dem symbolischen „Messer an der Kehle“ in Form der Bedingung nimmt ein Patient am Ende wenigstens das mit. Gerechtigkeit ist hier nicht involviert.

Die Richterin zeigte sich erbost darüber, dass hier mehr oder minder „unter der Hand“ ein Vergleich ausgehandelt und ihr geplantes Urteil somit über Bord geworfen wurde. Auch diese Erkenntnis zeigt wie sehr man als Patient in einem solchen Fall sowohl der Versicherung auf der einen Seite als auch den Richterinnen und Richter der jeweiligen Gerichte quasi ausgeliefert ist. Das Wort „Rechtsprechung“ bekommt hier in meinen Augen eine ganz neue, andere Bedeutung – und das vor einem Sozialgericht. Mit richterlicher Neutralität hat dieses am Ende dargelegte Verhalten jedenfalls nichts zu tun.

Fazit

Der Rechtsanwalt hat alles richtig gemacht. Er nahm den Vergleich an der ihm sinnbildlich als „letzter Ball“ zugeworfen wurde um seiner Mandantin wenigstens ein Fünklein an Wiedergutmachung für die jahrelang erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen geben zu können. Das Sprichwort „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ trifft hier vollumfänglich zu. Wäre es wirklich verwunderlich wenn am Ende der Gedanke aufkeimen würde, dass hier sogenannte Seilschaften am Werke waren getreu dem Motto „eine Hand wäscht die andere“?

5 Gedanken zu „Anwalt packt Berufsgenossenschaft im Streit um Unfallrente bei der Moral“

  1. Puh, das ist ja zu Beginn genau so wie bei uns. Nur lag da der Arbeitsunfall 30 Jahre zurück. Das Gutachten der BG nach Aktenlage wurde von der ersten Instanz als einzige Wahrheit angesehen, der Kläger als Lügner angesehen und eine Strafe wegen Missbrauch des Gerichts angesetzt. Weil der Kläger ein Urteil wollte und sich einer Rücknahme der Klage verweigerte.

    Um in der nächsten Instanz dann selbst einen Gutachter beauftragen zu können, da sich die Amtsermittlung durch das Schreiben des BG-Arztes wohl erübrigen sollte. Das private sehr ausführliche Gutachten eines Facharztes ging dann doch zu Gunsten des Klägers aus, wurde aber von der zweiten Instanz als nicht hinnehmbar gewertet und dann doch ein eigener Gutachter hinzugezogen. Eine halbe Stunde Untersuchung, Aktenstudium, das war’s.

    Natürlich wurde diesem Gerichtsgutachter geglaubt, trotz aller Belege, die dessen Aussagen widersprachen. Zudem war der Gutachter nicht neutral, sondern arbeitete in einer Klinik für die BG. Und so weiter, und so weiter. Auswirkungen des Arbeitsunfalls nicht anerkannt, keine Chance auf eine frühere Rente, auch wenn mit 60 die 45 Beitragsjahre voll wären. Seit 30 Jahren immer wieder Schmerzen.

    Doch die Unterlagen wurden von der BG frühzeitig vernichtet. Unsere Beweise abgelehnt, als nicht zugehörig. Die Klage musste in der zweiten Instanz zurückgezogen werden, der Richter betonte, er würde seinen Kollegen im Vorverfahren vertrauen. Die wären erfahren und wüssten, was sie tun. Tja … Dazu fällt einem nichts mehr ein.

    1. Welches Aktenstudium?
      Das Bundesverfassungsgericht hat in Beschlüssen 1983 und 1987 geurteilt und des Bundesministerium des Innern hat am 26.07.2013 nachgelegt.

      Nach mir vorliegenden Unterlagen hat eine Berufsgenossenschaft gegenüber dem Bundesversicherungsamt schriftlich erklärt, nach internen Regeln zu arbeiten und (in der Konsequenz) nach den dortigen Ausführungen obigen Vorschriften nicht zu entsprechen.

      Wenn die Gerichte die Verwaltungsakte der Behörde zu ihrer Entscheidungsfindung heranziehen, dann verstoßen auch Sie letztlich gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesministerium des Innern.

      Sollte sich unser Rechtsstaat bei näherer Prüfung tatsächlich schon aufgelöst haben? Dass die Urteile nicht besonders schwerwiegenden Fehlern nicht unterworfen seien, wird wohl bei dieser Sachlage niemand mehr behaupten wollen.

      In der Tat gibt es viel zu tun, wenn es Politiker, Staatsanwaltschaften, etc. denn tatsächlich wollten! Ich verweise auf die Erklärung des Richters Fahsel a.D..

      1. Hallo Mazi,

        hast Du zu deinen Ausfühfrungen:

        „Wenn die Gerichte die Verwaltungsakte der Behörde zu ihrer Entscheidungsfindung heranziehen, dann verstoßen auch Sie letztlich gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesministerium des Innern.“

        nähere Informationen?

        Ich würde gerne Kontakt mit dir aufnehmen, weiss aber nich wie.

        LG Sasu

  2. Der Fall zeigt sehr deutlich welche Tendenz Deutschland weit vorhanden sind.
    Das LSG München 3`der Senat in Vertretung der Richter Dr. Kainz (Lügenbaron) Hoffmeister und Frau Lilienthal betreiben gerade ein Spiel der Absurtät.
    Da wird ein Gutachter aus Innig am Ammersee „der beste den es in D gibt“ beauftragt, obwohl bereits ein Gericht vor 4 Jahren diesen Herrn Doktor als befangen erklärt wurde.

    Wie sagte gerade der Staller in Bayern 3: Logisch da gehts um Schmiergeld!

    So ist das in Wirklichkeit: Es geht um … Vergünstigungen!

    Ich nennen das Verhalten der Richter/innen als skandalös und Betrug am Bürger und Machtmissbrauch!

  3. Bitte öffnen Sie meine Webseite http://www.unfallmann.de dort können Sie die internen Unterlagen der BGHW lesen und von der Kripo Bremen als „Harter Tobak“ bewertet wurde.
    Es ist in meiner Sache vor dem Sozialgericht Bremen zu einer Klagehäufigkeit gekommen, die es noch niemals gegeben hat. Und die BGHW hat das Sozialgericht Bremen zum „Nebenkriegsschauplatz ernannt, wo es so richtig ballert.

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