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Brillenverordnung vom Augenarzt nicht vollwertig

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Da hatte ich erst kürzlich „Werbung“ dafür betrieben, dass es sinnvoller ist die Sehstärke vom Augenarzt bestimmen zu lassen anstelle einem Optikergeschäft das Heft der Brillenverordnung alleine in die Hand zu geben. Nicht dass ich diese Meinung bzw. Empfehlung widerrufen möchte. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ein Augenarzt einen Blick auf die Gesamtsituation unseres Augenlichtes werfen sollte. Doch es gibt einen Anlass diese Thematik erneut aufzugreifen.

Refraktion (Brillenglasbestimmung) durch den Augenarzt

Insbesondere bei einer Brillenverordnung ist es schon wichtig, dass die Sehstärke exakt gemessen und rezeptiert wird. Immerhin ist die Brille ein täglicher Begleiter für denjenigen der dieses Hilfsmittel benötigt. Von einer guten Sehkraft hängt doch einiges ab. Bisher war ich der festen Überzeugung, dass ein Augenarzt seine Tätigkeit ernst nimmt und auf seine Feststellungen (Diagnosen) Verlass ist. Immerhin ist eine Refraktion kein Hexenwerk für jemanden der dies studiert hat.

Mein letzter Besuch beim Augenarzt liegt erst wenige Tage zurück. Auf Grund dieses Termins muss ich meine Überzeugung im Bezug auf die Verlässlichkeit einer Brillenglasbestimmung durch den Augenarzt erheblich einschränken.

Refraktionsprotokoll
Brillenglasbestimmung durch den Augenarzt

Wie das vom Augenarzt erstellte Refraktionsprotokoll zeigt, wurde um einen Feinabgleich gebeten. Was bedeutet dieser Feinabgleich? Soll das etwa zum Ausdruck bringen, dass dieses Protokoll nur „eine Schätzung“ meiner Sehkraft ist? Ja genau so könnte man es einordnen. Nach Rücksprache mit zwei voneinander unabhängigen Optikern wurde mir bestätigt,

dass sich Augenärzte nicht auf die Sehstärke eines Patienten festlegen wollen um eventuellen späteren „Reklamationen“ zu entgehen. Deswegen muss der Optiker sich selbst ein Bild der Sehkraft machen.

Na vielen Dank auch, eine nicht vollwertig aussagekräftigen Bericht wollte ich nicht haben. Eine Brille sollte angesichts ihres Preises schon exakt passen und nicht „ungefähr“. Irgendwie überkommt mich da ein gewisser Schauer wenn ich daran denke, dass dort auch operative Eingriffe an den Augen vorgenommen werden.

Hauptsache IGEL abgerechnet – Glaukom Früherkennung

Der grüne Star (Glaukom) ist eine Augenerkrankung welche besonders ab dem 40. Lebensjahr Beachtung geschenkt werden sollte. Sie ist schleichend und kann zur Erblindung führen. Von daher betrachtet ist es schon in Ordnung dass mir diese Untersuchung empfohlen wurde. Es handelt sich dabei um eine sog. IGEL-Leistung die von der Krankenkasse nicht übernommen wird und schlägt mit 20 Euro zu Buche. Unser Augenlicht sollte uns das Wert sein. Trotzdem muss ich hier festhalten: Die Brillenglasbestimmung wurde nur „geschätzt“ aber Hauptsache mal schnell eine IGEL-Leistung verkauft. Das ist alles andere als in Ordnung!

Allerdings bleibt ein ungutes Gefühl bei dieser Untersuchung in der Magengegend zurück. Ist das Untersuchungsergebnis bezüglich eines Glaukoms auch nur „geschätzt“? Zum Zeitpunkt meines Aufenthaltes in der Augenarztpraxis (im übrigen eine sehr große Praxis mit ambulanten Operationen etc.) und vor Erhalt des Refraktionsprotokolls war dies noch anders gewesen. Es wird wohl auf einen weiteren Augenarztbesuch hinaus laufen um eine Zweitmeinung einzuholen.

Mein Vertrauen in diese Großpraxis ist jedenfalls dahin und man wird mich dort – entgegen deren Empfehlung – auch nicht wieder zu Gesicht bekommen.

3 Gedanken zu „Brillenverordnung vom Augenarzt nicht vollwertig“

  1. Dein Augenarzt hat die Untersuchung sicher durchaus ernst genommen.

    Aber was spricht dagegen, eine zweite Meinung durch den Optiker zu erhalten, bzw. die Werte durch diesen bestätigen zu lassen. Die Werte werden sich – wie ich vermute – höchstens im Bereich der zweiten Nachkommastelle, wenn überhaupt, verändern.

    Die Kontrolle der Werte sollten eigentlich schon im eigentlichen Interesse des Optikers liegen. Weil der ist für Dich als Kunde der erste Ansprechpartner, wenn Du das Gefühl hast, mit der Brille stimmt was nicht..

    Und was eine OP jetzt mit dem Verschreiben einer Brille zu tun hat, leuchtet mir auch nicht ganz ein.

    Das eine OP ganz anders angegangen wird als die ‚bloße‘ Verschreibung einer Brille sollte eigentlich klar sein. Schließlich ist der Arzt hier ganz auf sich gestellt, und kann mögliche Fehler keinem anderen unterjubeln.

  2. Hallo,

    Eine exakte Brillenverordnung (Bestimmung der exakten Refraktionswerte) beim Augenarzt ist ebenso eine IGeL Leistung wie die Augendruckbestimmung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dies nicht.

    Deshalb ist hierfür der Optiker verantwortlich, der die Brille für teures Geld verkauft und den Gewinn einstreicht.

    Viele Grüße

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