Gesetze und Paragraphen, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften – unter dem Strich weiß keiner exakt wie hoch die Zahl ist. Sie bewegt sich irgendwo im Bereich von 90.000. Ein nicht genau zu beziffernder Teil davon ist garantiert nicht notwendig weil nicht zuletzt auch völlig unverständlich. Da ist es nicht wirklich verwunderlich, wenn sich der „ganz normale Bürger“ im Dschungel der Gesetze verläuft und vermeintliches (Un-)Recht nicht auf Anhieb erkennt.
Letzteres ist meines Erachtens ein Hauptgrund, warum in der heutigen Zeit sehr viele, von der Sache her eigentlich simple Angelegenheiten nur noch über einen Rechtsanwalt zu klären sind und eine Rechtsschutzversicherung bald wichtiger ist wie eine Versicherung zur Absicherung des Hausrates.
Dass es in einem Rechtsstaat Gesetze und Verordnungen geben muss steht hier nicht zur Debatte. Doch spätestens wenn sich Gesetze und Verordnungen gegenseitig blockieren, aufheben oder in Frage stellen sollten sich die „Gesetzesmacher“ Gedanken machen und nicht erneut eine Verordnung zur Verordnung erlassen. Vielleicht gibt es demnächst sogar eine weitere (hirnrissige) Verordnung, die des Veggie-Days in deutschen Kantinen.
Gesetze vs. Logik
Man sollte es eigentlich nicht tun, Gesetz und Logik in Einklang bringen zu wollen. Es ist von Beginn an ein aussichtsloses Unterfangen. Und trotzdem tun wir es im Unterbewusstsein, weil es uns gewissermaßen anerzogen ist Dinge zu hinterfragen bzw. sie verstehen zu wollen. Ich kann hierin auch nichts verwerfliches finden. Spätestens an diesem Punkt taucht nahezu zwangsläufig das große Fragezeichen auf und der ohnehin schon eingeschränkte Durchblick im Gesetzeswald geht völlig verloren.
Zusätzlich geschürt wird diese Verwirrnis durch Urteile der Gerichte die ein und denselben Sachverhalt völlig unterschiedlich beurteilen bzw. würdigen. Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Urteile aus. Was bspw. in München für Recht anerkannt wird sieht ein Gericht in Düsseldorf als Unrecht an obwohl es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Faszination, oder besser doch das Entsetzen liegt darin, dass beide Gerichte ihr Urteil begründen und sich diese Begründungen gegenseitig widersprechen.
Dass es u.U. vom Strafmaß her als wesentlich schlimmer betrachtet wird nachts um 3 Uhr mit 50 statt 30 km/h an einem Kindergarten vorbeizufahren als einer wehrlosen Oma die Handtasche zu entreißen ist nichts Neues. Die Verhältnismäßigkeit leidet hier in jedem Fall.
Emotionsgesteuertes Rechtsempfinden
Leider werden wir einerseits durch den Gesetzesdschungel und dessen unterschiedliche Auslegungsformen auch verleitet die Rechtslage aus emotionaler Sicht zu betrachten. Immer wieder ertappe ich mich dabei zu sagen, „das gibt es doch gar nicht…. das muss doch ganz anders gehandhabt werden“. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit der emotionalen Sicht auf Recht und Gesetz nicht alleine bin.
Einfacher wird es damit leider nicht.
Allerdings – so jedenfalls mein ganz persönliches Empfinden – werden wir durch die teils starke Zunahme an Verordnungen und Paragraphen regelrecht erdrückt. Wer will es also manchem Richter noch für übel nehmen, wenn er eine Entscheidung auf ganz anderen Stützen baut als der Kollege, der ein paar hundert Kilometer weiter den gleich gelagerten Fall auf dem Tisch hat?
Weniger ist manchmal mehr… leider wird dies in dieser Sache reines Wunschdenken bleiben.