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Fahrzeugpapiere im Auto – Versicherungsschutz weg

Es hört sich merkwürdig an, aber ein Gericht in Celle urteilte jetzt  so in einem Fall des Fahrzeugdiebstahls. 

Wenn sich im Falle eines Diebstahls der Fahrzeugschein (wohl gemerkt nicht der Brief) im Fahrzeug befindet, kann die Versicherung von der Leistung freigestellt werden, da sich ein Grenzübertritt leichter bewerkstelligen lässt! 

Dabei kann es sich einerseits nur um „Nicht-EU-Grenzen“ handeln, wo sowieso kein Mensch auch nur irgendwas kontrolliert. Aber selbst bei Grenzen eines Landes, das sich nicht im Schengener Abkommen befindet, wurde meiner Erfahrung nach noch nie der Fahrzeugschein kontrolliert! 

Versicherungen finden eben immer einen Weg, sich von der Leistung „zu drücken“. Aber gut zu wissen, vielleicht sollte man den Kfz-Schein wirklich besser auf dem Wageninnern entfernen, ehe man in diese Falle tappt! (Quelle: Netzeitung)

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4 Gedanken zu „Fahrzeugpapiere im Auto – Versicherungsschutz weg“

  1. Da kamma echt nur noch mit dem Kopf schütteln! Meiner (umfangreichen) Erfahrung nach, wird an den entsprechenden Grenzen nur der Ausweis von Personen kontrolliert und nicht der Fahrzeugschein.

    Frage: welchen von beiden (Brief oder Schein) muss man denn immer mitführen?

  2. Der Brief ist die eigentliche Besitzurkunde und sollte niemals im Fahrzeug oder sonst fern eines sicheren Ortes aufbewahrt werden.

    Der Schein enthält nur Auszüge des Briefes und gehört eigentlich ins Fahrzeug, so dachte ich jedenfalls bis zu dem o.g. Urteil. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheines bei einer Kontrolle sagt über den Fahrzeugbesitzer absolut gar nichts aus. Genau deswegen ist dieses Urteil in Verbindung mit der Begründung vollkommener Schwachsinn.

    Aber wie man sieht….. der Versicherungsnehmer ist der Dumme!

  3. @Brandau:
    Vielen Dank für den Hinweis. Vielleicht nützt er jemandem, der in dieser Situtation steckt!

    Das beweist auf jeden Fall, dass die Rechtslage alles andere als eindeutig ist, was die Entscheidung aus Celle angeht.

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