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Foto- und Filmaufnahmen auf Bahnhöfen

filmen, fotografieren

Der Auslöser ist schnell gedrückt und schon ist das gewünschte Objekt dauerhaft festgehalten. Bis hierher ein Vorgang um den man sich keinen großen Kopf machen muss, die Einhaltung der Gesetze (Persönlichkeitsrecht usw.) müssen selbstverständlich beachtet werden.

Doch wie verhält es sich mit dem Foto- bzw. Filmaufnahmen in Bahnhöfen (U-Bahn, S-Bahn, Fernbahn)? Innerhalb dieses Geländes gilt das jeweilige Hausrecht und der eine oder andere Betreiber verhält sich ggf. „gereizt“ wenn ohne vorherige Frage fotografiert oder gefilmt wird. Bevor man also in U-, S- und Fernbahnhöfen den Auslöser drückt erst die Hausordnung studieren?

Bis dahin ist die gewünschte Szenerie garantiert in 90% der Fällen „zerstört“. Im ungünstigsten Fall bekommt man sogar noch Ärger mit der Ordnungs-/ Wachpersonal in den Bahnhöfen wie es Wolfgang Baus kürzlich ergangen ist. Er wurde gebeten die Fotoaufnahmen sofort zu beenden mit einer meines Erachtens sehr unbefriedigenden Antwort des Wachpersonals auf seine Frage warum dies so sei:

Weil es verboten ist….

Diese Antwort bekommt er – und sicher manch anderer ebenfalls – immer dann wenn er die Frage stellt, „warum sind Foto- bzw. Filmaufnahmen in der U-Bahn verboten“. Ein solche Antwort stellt weder zufrieden noch legt sie offen, warum es diese Vorschrift gibt. Einziges Ergebnis dieser Begegnung, der Fotograf zieht mit einer großen Portion an Unverständnis für diese Vorgehensweise und sicher auch verärgert von dannen.

Grund genug für mich um u.a. bei der Pressestelle der Hochbahn Hamburg anzufragen wie es sich mit dem Fotografieren oder Filmen in U-Bahnstationen generell verhält. Die Anfrage wurde auch an die Hamburger S-Bahn GmbH sowie die Deutsche Bahn AG (bundesweit) geschickt um mehr Licht auf die Mär rund um Foto- und Filmaufnahmen in Bahnhöfen zu werfen.

Hamburger Hochbahn AG

Generell ist das Filmen und Fotografieren auf Haltestelle und in Fahrzeugen der Hochbahn AG (U-Bahn) nicht verboten. Jedoch werden auch Hobbyfotografen ¹ neben professionellen Fotografen bzw. Kamerateams gebeten für Aufnahmen vorab eine Genehmigung bei der Pressestelle einzuholen.

Die Gründe für eine Genehmigung liegen darin verborgen, dass es durch das mitgebrachte  Equipment (Stativ, Beleuchtung, ggf. Menschenansammlungen) zum einen Gefahrenquellen wie Stolperfallen entstehen und zum anderen die Blendung der Fahrer verursacht werden kann. Zudem kann durch Foto- und Filmaufnahmen nicht nur der Fahrgastfluss sondern der gesamte Betriebsablauf beeinträchtigt werden.

Bezüglich der möglichen Kosten für ein Genehmigungsverfahren teilt die Pressestelle mit:

Ob Kosten anfallen und ob eine Begleitung von Foto- und Filmarbeiten notwendig ist entscheidet unser Betrieb auf Basis des Drehgenehmigungsantrags.

Richtig teuer wird es für einen Hobbyfotografen wenn tatsächlich eine Begleitung der Hochbahn erforderlich ist. Bis 20 Uhr kostet dieser 50 € pro Stunde, nach 20 Uhr sind es dann satte 100 € . Der Antrag für eine Genehmigung sowie die Preisliste gibt es auch zum Download.

Die Bilder dürfen im Internet veröffentlicht werden. Das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter der Hochbahn AG ist zu wahren. Die Veröffentlichung der Bilder auf einer kommerziell betriebenen Webseite setzt eine zusätzliche Genehmigung voraus.

Hinsichtlich der „unzureichenden Auskunft“ des Wachpersonals wird die Hochbahn AG ihre Mitarbeiter noch einmal unterrichten.

Mein Fazit: Ob es tatsächlich zu zusätzlichen Menschenansammlungen kommt, wenn ich Bilder „aus dem Handgelenk heraus“ in einer U-Bahnstation anfertige lässt in mir erhebliche Zweifel aufkommen. Persönlichkeitsrecht ist logisch und Ehrensache. Der Begriff „kommerzielle Webseite“ ist zu dehnbar ausgelegt. Diese meine Seite ist so gesehen auch kommerziell weil Werbung geschaltet wird. Die Einnahmen werden wegen eines U-Bahn-Bildes sicher nicht ansteigen. Ob auch für die Genehmigung der Veröffentlichung zusätzlich Kosten anfallen (können) bleibt offen und muss ggf. vorab geklärt werden.

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Deutsche Bahn AG

Foto- und Filmaufnahmen in  allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen für private Zwecke sind ohne Genehmigung gestattet. Eine Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe sowie der Fahrgäste ist auszuschließen, Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist grundsätzlich nicht gestattet. Scheinwerfer, Blitzanlagen und Stative sind hierbei nicht erlaubt.

Die Veröffentlichung der Bilder oder Filmaufnahmen ist – auch auf kommerziellen Webseiten – ohne besondere Genehmigung möglich. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.

Eine Genehmigung wird benötigt, wenn Foto- bzw. Filmaufnahmen vom Führerstand aus gemacht werden. Hierfür ist eine Aufsichtskraft der Deutschen Bahn erforderlich, die Kosten für die Aufsichtskraft hat der Hobbyfotograf bzw. -filmer zu tragen. Ebenso eine gesonderte Genehmigung ist erforderlich, wenn Gleisanlagen gefilmt werden sollen. Die Einholung der Genehmigung ist über  filmvorhaben@deutschebahn.com möglich.

Die Pressestelle hat mir dieses Merkblatt für Hobbyfotografen und -filmer zur Verfügung gestellt.

Mein Fazit: Es geht also auch erheblich unkomplizierter. Die Deutsche Bahn lässt unter Beachtung gewisser Sicherheitsaspekte dem Hobbyfotografen freie Hand an allen öffentlich zugänglichen Stellen in Bahnhöfen Aufnahmen anzufertigen. Lediglich ein Stativ sieht auch die DB nicht gerne obwohl es gerade für entsprechende Nachtaufnahmen dringend erforderlich wäre.

S-Bahn Hamburg GmbH

Die Hamburger S-Bahn GmbH äußerte sich auf meine Anfrage überhaupt nicht. Da ich jetzt einmal nicht davon ausgehe, dass z.B. im Hamburger Hauptbahnhof die Bahnsteige 1 bis 4 (S-Bahnen) anders gehandhabt werden als die Bahnsteige 5 bis 14 (Fernverkehr), sollten auch hier die Regelung der Deutschen Bahn AG gelten. Alles andere wäre dann doch „etwas merkwürdig“.

Ich hoffe die Informationen der jeweiligen Pressestellen helfen dem interessierten Fotografen weiter um möglichen Ärger zu vermeiden. Ich habe keinen Einfluss darauf wie lange die jeweiligen und aktuellen Regelungen gelten. Bei den Pressestellen des HVV und der Deutschen Bahn AG bedanke ich mich für die Auskünfte und die Genehmigung diese hier zu veröffentlichen.

¹ Der Begriff „Hobbyfotograf“ wurde bei den Anfragen hinsichtlich der Ausrüstung wie folgt deklariert: Keine externen Beleuchtungsquellen, kein Stativ und nur 1 Person.

11 Gedanken zu „Foto- und Filmaufnahmen auf Bahnhöfen“

  1. Interessante Aufstellung! Es ist interessant, wie unterschiedlich das Thema gehandhabt wird. Bei „Schnappschüssen“ – die es auch in meinem Blog zB. vom Hauptbahnhof in Hamburg gibt – würde ich mir keine großen Gedanken machen. Bei aufwändigeren Fotos, zB. mit Stativ oder bei vielen Detail-Aufnahmen, würde ich vorher die Genehmigung einholen. Nicht nur bei Bahnhöfen. :-)

    1. Im Hauptbahnhof von Hamburg würde ich mir wegen einen Schnappschusses auch keine Sorgen machen…. wenn er auf dem Gelände der Deutschen Bahn stattfindet. Im Bereich der U-Bahn – also HVV/Hochbahn – sieht das schon anders aus. Dort sind den Auskünften entsprechend offenbar auch Schnappschüsse unerwünscht.

      Sicherlich betrifft das je nach Art der Aufnahmen auch andere Objekte, wobei man sich speziell in Deutschland schon langsam fragen muss, ob die Fotografie nicht langsam ganz verboten werden sollte, bei der Anzahl an Vorschriften die sich hier nach und nach bilden. Man kann es auch übertreiben – und das hat jetzt nichts mit Persönlichkeitsrecht etc. zu tun.

  2. An solche Bestimmungen hätte ich gar nicht gedacht. Verständlich, dass die Verkehrsbetriebe einen Überblick behalten wollen, aber Hobby-Fotografen wird das Leben so doch nur erschwert. Aber vielleicht kann die 100€-Begleitung bei Nachaufnahmen wenigstens etwas Gesellschaft leisten ;)

    1. @Andi: Willkommen bei Nicht spurlos. „Den Überblick“ behalten ist völlig in Ordnung. Ob allerdings dieser verloren geht wenn ich „aus dem Handgelenk“ heraus einen Schnappschuss mache? Ich würde sagen nein. Für den Profi, der mit Bilder ggf. Geld verdient mag so eine Begleitung ja ok sein, der Hobbyfotograf wird darauf wohl eher nicht zurückgreifen. Wie der Name schon sagt „HOBBYfotograf ;-) .

  3. Deutsche Bahn AG

    Die Veröffentlichung der Bilder oder Filmaufnahmen ist “auch auf kommerziellen Webseiten“ ohne besondere Genehmigung möglich. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. So steht es aber nicht im
    Merkblatt für Hobbyfotografen und -filmer Es ist nur auf der eigenen Homepage erlaubt!!!

    1. @Rainer: Willkommen bei Nicht spurlos und Danke für Deine Ergänzung in Sachen Deutsche Bahn. In Zeiten in denen alles abgemahnt wird was nicht niet- und nagelfest ist muss auf jeden Fall ein wachsames Auge angewandt werden. „Verdächtig“ ist hier auf jeden Fall schon wieder, dass es im Merkblatt so nicht steht. Was ist nun aktuell? Zwei Aussagen zur Thematik sollte es hier nicht geben…

  4. Ihr macht euch immer Gedanken…
    Fakt ist, daß die Hausordnung meistens Stative verbietet. Das ist auch nachvollziehbar, da Stolpergefahr besteht. Zudem fallen Stative auf.
    Ich war in den letzten Jahren mehrmals in Hamburg und mich hat noch nie einer angesprochen im Bereich Hochbahn und S-Bahn. Ich filme ja auch ohne Stativ.

    Bezüglich sogenannten „Wachpersonals“ sollte man auch nicht immer davon ausgehen, daß es die kompetentesten Leute sind. Was heute so für Leute eine Sachkundeprüfung nach § 34a bekommen, da muß man sich ja nicht wundern, daß es auch mal Probleme gibt. Ich kenne auch selber Sicherheits-Leute und die sind auf solche unseriösen „Kollegen“ auch nicht gut zu sprechen. Leider wollen die Unternehmen oft Geld sparen und stellen dann nur die billigsten und unseriösesten Unternehmen ein.
    Weist diese Möchtegern-Sherriffs in ihre Schranken, laßt euch nicht einschüchtern und wenn diese ein Verbot nicht mit der Hausordnung begründen können, dann laßt sie links liegen. Androhungen von Polizei usw. sind immer leicht ausgesprochen, sollte es dafür keine Grundlage geben, wird die Polizei jedoch nicht kommen bzw. werden diese „Wachleute“ selber Ärger bekommen. Denn diese Leute haben weniger Befugnisse, als manch einer denkt. Personalien aufnehmen darf z.B. nur die Polizei. An die wirklichen Brennpunkte trauen sich diese Leute nicht und machen daher gegenüber Bahnfreunden gerne einen auf dicke Hose. Lernt also eure Rechte und dann lassen sich solche Situationen auch vermeiden. Wenn Ihr hingegen im vorauseilendem Gehorsam aus Angst gleich den Ort verlaßt, nur weil da irgendwer rumnörgelt, habt Ihr schon verloren, weil die genau das wollen.

    Und was diese sogenannten Persönlichkeitsrechte/Recht am eigenen Bild angeht, auch hier sieht es für „uns“ eher günstig aus. Wichtig ist nämlich der Kontext und wenn es um das Fahrzeug geht, sind Personen nur Beiwerk.
    Wer so ein Problem damit hat, daß er möglicherweise als Beiwerk aufgenommen wird, sollte das Haus nicht verlassen und wenn es sich um Fahrpersonal handelt, dann hat derjenige den falschen Beruf ergriffen.
    Dieses sogenannte Recht am eigenen Bild greift nur, wenn die Person selber das Motiv ist und veröffentlicht werden soll. Sonst nicht.
    Geht mal davon aus, daß Fahrpersonal usw. keine tiefergreifenden juristischen Kenntnisse hat, sondern lediglich mal „irgendwas gehört hat“ und sich dann aufspielt. Wäre es anders, hätten sie einen Abschluß in Jura. Haben sie jedoch nicht. Ich übrigens auch nicht, darum sind diese Zeilen keineswegs als verbindliche Auskunft anzusehen, dennoch habe ich darüber mit einem Juristen gesprochen, der auch Bahnen aufnimmt und mir wurde es auch von anderen Juristen bestätigt.
    Und dann gab es da ja auch mal den Fall eines U-Bahnfahrers, der auf der Titelseite einer größeren Zeitung zu sehen war, dagegen klagte und verloren hat, weil er eben nicht das Motiv des Bildes war.

    Und nochmal:
    Man vermeidet so oder so 90 % des Ärgers, wenn man auf ein Stativ verzichtet. Ich weiß sowieso nicht, warum einige immer noch darauf schwören. Investiert dann eben lieber in eine vernünftige Kamera mit ordentlichem Stabilisator, denn hier gibt es mittlerweile technisch äußerst befriedigende Lösungen. Wem das zu teuer ist, der muß sich dann auch nicht über mittelmäßige Aufnahmen beklagen. Ein gutes Videostativ kostet übrigens auch nicht wenig und oft ist das der Aufpreis, den eine Billig-Kamera gegenüber der guten Kamera kostet.
    Abgesehen davon nörgeln zu 95 % nur irgendwelche Leute über „Wackler“, die sich sonst nie zu Wort melden.
    Bezüglich Fotos sieht es bei Nachtaufnahmen zwar zugegeben noch etwas anders aus, aber da gibt es u.A. Mini-Stative, „Bohnensäcke“ etc.

    Das mein Kommentar dazu. Ich berufe mich dabei auf mehrjährige Erfahrung bei Ausübung dieses Hobbys.
    Zum Glück kann ich die dabei aufgetretenen Probleme an den Fingern abzählen. Und davon gingen einige nicht mal von irgendwelchen Betriebsangehörigen aus, sondern von pöbelnden Fahrgästen.
    Soviel dazu.

    1. Willkommen bei nicht-spurlos Klingl3r und danke für Deine äußerst ausführliche Stellungnahme hierzu. Du hast natürlich schon recht was Du schreibst, man sollte sich nicht immer zu sehr einen Kopf darüber machen. Aber aufgrund der deutschen Gesetzgebung und vorallem deren sehr unterschiedlichen Auslegung fällt dies nicht jedem immer leicht.

      Dass tagsüber an vielfrequentierten Bahnhöfen große Aufbauten mit Stativ, Licht usw. nicht machbar sind ist schon klar. Aber gerade am Abend und am Ende eines Bahnsteigs würde ein kleines Stativ niemanden gefährden. Ist natürlich eine schwammige Eingrenzung was „ruhig“ und „abends“ betrifft. Eines sollte den Machern von solchen Hausordnungen etc. auch bewusst sein. Ein Trainspotter stellt im Vergleich zu suizidgefährdeten Leuten keine Gefahr für die Sicherheit des Bahnverkehgrs dar, er fröhnt einfach nur seinem Hobby.

      Die kleinen „Wackler“ ab und zu betreffend sehe ich es genauso. Schließlich sind wir keine Profis und müssen es auch gar nicht sein.

      1. Klar, nur lese ich oft immer wieder lange Tiraden in Foren, als Videokommentare etc. über vermeintlich ungerechten Umgang mit Bahnfilmern/fotografen. Einige leiden anscheinend sogar unter Verfolgungswahn.
        Ich sage daher, statt sich im Internet darüber aufzuregen, sollte man diese Zeit besser nutzen, sich zu informieren. Schließlich macht man sich ja auch mit Verkehrsregeln usw. vertraut, weil man diese Kenntnisse im Alltag benötigt, warum also auch nicht mit den Regelungen betreffs des Hobbys?
        Dann kann man sich auch besser auf den Bahnhöfen bewegen.

        Sicher mag man darüber diskutieren können, ob ein Stativ irgendwo am Ende eines nicht stark frequentierten Bahnhofs nun so schlimm ist oder nicht. Fakt ist allerdings, daß es streng genommen gegen die Hausordnung verstößt und man im Zweifelsfall nun mal im Unrecht ist.
        Leider schmeckt das vielen „Bahnfreunden“ nicht, die meinen, es wäre ihr gutes Recht, das zu tun. Dann muß man sich auch nicht wundern, wenn das irgendwelche Spielverderber auf den Plan ruft.
        Dem sollte man sich bewußt sein. Hingegen sollte man solche Ausreden wie daß man im Gegensatz zu Selbstmördern oder Sprayern nicht den Bahnverkehr gefährdet einfach vergessen – das zieht dann einfach nicht. Ist vielleicht nicht der beste Vergleich, aber wenn man in ein Restaurant geht und dort entgegen der Hausordnung mitgebrachtes Essen verzehrt, dann kann man sich da auch nicht damit herausreden, daß man im Gegensatz zu einem Einbrecher dem Restaurant nicht schadet.
        Warum die alte Version der Hausordnung Stative noch nicht verboten hat, darüber läßt sich spekulieren. Möglicherweise gab es da ja auch so manchen „Hobbykollegen“, der meinte, ihm gehöre gleich der Bahnsteig, wenn er seine Aufrüstung ohne Rücksicht auf andere aufbaute und daher hat man sich dazu entschieden, dieses Hilfsmittel nicht mehr zu gestatten. Wenn man sich in gängigen Foren umsieht, wird man viele Leute entdecken, die die gleichen Prinzipienreiter wie die Leute von der DB sind. Da muß einen sowas ja nicht wundern.

        Was die „Professionalität“ angeht, dieser Begriff wird heute schon äußerst inflationär verwendet.
        Faktisch heißt „professionell“ nur, daß man mit etwas Geld verdient. Dem gegenüber steht der Amateur. Weder heißt „Profi“ gleich gut noch „Amateur“ gleich schlecht.
        Ein Profi, der mit einem Handy Aufnahmen macht und diese verkauft bekommt, ist also immer professionell, ein Amateur mit 10000 € Ausrüstung zum Vergnügen ist es nicht.
        Abgesehen davon verwenden auch echte Profis heute nicht unbedingt mehr immer Stative.
        Viele Reportagen lassen sich nur freihändig gut machen – z.B. wenn es unaufällig sein soll – und es gibt auch andere Hilfsmittel wie Steadycams. Der Anblick mag zwar zuerst seltsam erscheinen, die Ergebnisse sind jedoch auch brauchbar.

        Unabhängig davon versuche ich schon, die Qualität meiner Aufnahmen zu wahren. Mit der Zeit entwickelt man schon einen gewissen Anspruch auch an sich selbst.

        Kurz noch zur S-Bahn Hamburg, es ist davon auszugehen, daß hier die gleiche Hausordnung wie bei anderen DB-Unternehmen gilt. Im Zweifelsfall sollte das auch auf dem Bahnsteig aushängen.
        Ein Freund von mir war kürzlich in Hamburg, wurde wegen des Filmens auch von der (Un)Sicherheit angesprochen und erklärte, daß es sich um rein private Aufnahmen handeln würde, somit wurde er auch nicht weiter behelligt.

        Soviel erstmal dazu.

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