Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt – sollte man meinen. Gerade bei Paketzustellern ist Vertrauenswürdigkeit oberstes Gebot. DHL Mitarbeiter sehen das offenbar nicht so eng. Nach einschlägigen Erlebnissen mit Hermes leistete sich auch die DHL vor einiger Zeit den Luxus Unterschriften anstelle des Empfängers offenbar selbst zu leisten.
Aus welchen Beweggründen auch immer. Ein derartiger Ausrutscher musste aus meiner Sicht zwangsläufig einen Strafantrag gegen die DHL nach sich ziehen. Immerhin ging es neben der Straftat an sich um einen „verschwundenen“ Warenwert von rund 150,00 €.
Das Letzteres der Absender wohl anderweitig von der DHL als Schadenersatz eingefordert haben wird spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle.
Mit denkwürdigen Ausreden Kopf aus der Schlinge gezogen
Mehr als ein Jahr vagabundierte der Vorfall zwischen der DHL in Bonn und Hamburg hin und her. Der betreffende Zusteller wurde namentlich ermittelt. Schließlich wurde nach einer erfolgten Vernehmung das Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt. Eine der Begründungen seitens der Staatsanwaltschaft lautete dabei:
Es bestehen keine ausreichenden Gründe Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte bei seiner Vernehmung den tatsächlich vorgefallenen Sachverhalt wiedergeben wird war ohnehin gering. Merkwürdigerweise erinnerte er sich daran, das Paket bei einem Nachbarn abgegeben zu haben, obwohl der Zustellnachweis einen anderen Sachverhalt wiedergibt. Erstaunlich, wenn man die Vielzahl der täglichen Pakete und die inzwischen vergangene Zeit betrachtet, dass er sich daran genau erinnert. Der Name des Nachbar ist ihm nicht mehr in Erinnerung.
Ebenso erstaunlich ist es, dass meine vermeintliche Unterschrift wahrlich ein kindliches Krickel-Krackel war und sich daran offenbar niemand gestört hat. Auch nicht die Staatsanwaltschaft. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass
es gängige Praxis der DHL ist, Pakete an Nachbarn auszuliefern und dies auf den Belegen nicht zu vermerken und trotzdem den Empfänger einzutragen.
Diese „gängige Praxis“ gibt somit stets Fakten wieder die stimmen können – oder aber eben nicht. Ein nicht nachvollziehbarer Zustand im Umgang mit Dokumenten, was Zustellnachweise letztlich sind.
Ferner ist der Beschuldigte nicht vorbestraft und auch wenn das Paket durch den Boten nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde ist hier kein strafbares Verhalten nachzuweisen.
Freibrief für Paketzusteller?
Der Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens in Verbindung mit den hier zusammengefassten Tatsachen wirkt auf mich wie eine Art Freibrief für Paketzusteller. Solange dieser nicht vorbestraft ist kann er sich derartige Vorkommnisse leisten ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Zumindest ist das hier in Hamburg so, andernorts wird mit Urkundenfälschung nicht so locker umgegangen. Der Zusteller verrichtet übrigens nach wie vor seinen Dienst. Eine Vertrauensbasis sieht für mich anders aus. Bleibt die Frage, was Zustellnachweise der DHL überhaupt noch wert sind?
Bei mir ist es vor wenigen Wochen erstmalig vorkommen, dass ein Paket abhanden gekommen ist. Wie immer nach Neuwied, dann weiter zur Station, doch es hat den Sprung nie in das Zustellfahrzeug geschafft.
Nun läuft die Nachforschung und da es als Paket verschickt wurde, hoffe ich stark auf die Zurückerstattung des Warenwertes, der unter denen versicherten 500EUR lag. Abwarten und Tee trinken…
Immer wieder schade, wenn solche Fälle aufkommen und für einen persönlich natürlich noch ärgerlicher, wenn man selbst mit drin steckt – wie ich als Verkäufer, wo der arme Kunde seine Ware nicht bekommen hat! :-/ Trotz aller Umstände ein angenehmes Wochenende.