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Rücksendekosten für Onlinebestellungen

Retourenschein

Schnell etwas im Internet bestellen, sei es Kleidung oder auch mal Hardware für den PC, wenn es nicht passt oder gefällt schicke ich es einfach auf Kosten des Versandhandels wieder zurück. Bei 99 Prozent der Onlinehändler wird der Service einer kostenlosen Rücksendung angeboten und der Retourenschein liegt dem Paket neben der Rechnung gleich mit bei.

Um ehrlich zu sein, ich nutze diesen Service bislang auch sehr gerne aber nicht übertrieben oft. Es ist nicht so, dass ich mehr und öfter bestelle weil der Rücktransport nichts kostet. Mit der neuen EU-Richtlinie die ab Juni 2014 greift wird sich dieser Service zum Nachteil des Kunden ändern.

Aber gerade was Kleidung betrifft gibt es immer wieder das Problem mit der Größe die unterschiedlich ausfällt. Also bestelle ich z.B. zwei Jacken und schicke den nicht passenden Artikel wieder zurück. Sicher gibt es auch Käufer die diesen Service nahezu schamlos ausnutzen, jede Medaille hat eben zwei Seiten und ein eventuell schlechterer Monat wird durch einen erheblich besseren wieder ausgeglichen.

Rücksendekosten machen Onlineshopping unattraktiv

Bricht dieser Service ab 13. Juni 2014 weg macht dies zum einen den Onlineeinkauf weniger attraktiv, zum anderen kann ein günstig erworbenes Produkt für den Kunden teurer werden. Gerade im Hinblick auf den Bekleidungshandel trifft letzteres zu wenn  die Rücksendekosten vom Kunden selbst getragen werden müssen.

Retourenschein

Die Tatsache, dass ich für ein nicht passendes Kleidungsstück bei der Rückgabe bezahlen und dies auch noch selbst zur Post tragen muss werden so manchen Kunden überlegen lassen gleich „in die City“ zu fahren und dort zu shoppen. Trifft dieses Käuferverhalten im größeren Stil zu wird diese EU-Richtlinie dem Onlinehandel unter Umständen stagnierende oder gar fallende Umsatzzahlen bescheren. Dabei ist der Onlinehandel im Jahr 2013 gerade erst um 15 Prozent angewachsen.

Nicht zuletzt hätten auch die zahlreichen Onlinebezahlsysteme ein gewisses Nachsehen wenn die Kunden wegbrechen würden.

Die Bilanz Ende 2014 wird dies ggf. bereits zeigen, ob diese Entlastung für den Onlinehandel sich positiv auf die Umsatzzahlen auswirken wird. Diese „Gefahr“ haben offenbar auch die Online-Händler erkannt. 57 Prozent von ihnen sprechen davon die neue Regelung nicht auf den Kunden zu übertragen.

Chance für den Einzelhandel vor Ort

Ein sich veränderndes Käuferverhalten könnte durchaus eine Chance für die eine oder andere Branche bedeuten. Ob sich diese Entwicklung tatsächlich positiv auf den Einzelhandel in den Städten auswirken wird ist heute schwer zu sagen. Ohne die richtige Preis- bzw. Konkurrenzpolitik dürfte der Weg einer Veränderung sehr steinig werden.

Fazit

Nicht jede Richtlinie der EU wirkt sich positiv aus oder macht generell tatsächlich auch Sinn. Schwarze Schafe gibt es überall, so auch bei den Onlineshoppern. Darauf kann sich diese Richtlinie nicht wirklich stützen. Das Wachstum des Onlinehandels zeigt doch klar, dass es bisher ein sehr einträgliches Geschäft ist auch mit den Rücksendekosten zu Lasten des Handels.

Noch ist ein halbes Jahr hin bis die EU-Richtlinie greift und ich bin mir sicher dass sich zu den bereits erwähnten 57 Prozent der Onlinehändler noch weitere hinzugesellen und sich nicht gewissermaßen die Butter vom Brot nehmen lassen werden.

Ein Gedanke zu „Rücksendekosten für Onlinebestellungen“

  1. Ich habe fast noch nie etwas zurückgehen lassen. Denn wenn ich bestelle, mache ich mich vorher immer schlau, recherchiere denn meine Bestellungen sollen stets sitzen – für beide Seiten. So war es auch bislang immer und – ich glaube – nur einmal wollte ich bislang etwas zurückgehen lassen. Das war bei Zalando der Fall und ich muss sagen, Hut ab vor der Abwicklung und der Übernahme der Versandkosten.

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