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Schutz bei Lastschriftverfahren

Der liebe gute Adressenhandel, es gibt ihn schon verdammt lange. Wenn natürlich mit der Adresse Bankdaten weitergegeben werden bekommt das ganze einen komplett anderen, vorallem kriminellen Charakter! Durch den aktuellen Vorfall der Datenschieberei mit 17000 Datensätzen, den die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufgedeckt hat kocht die Thematik verständlicherweise hoch.

Jetzt werden natürlich die unterschiedlichsten Stimmen laut. Die innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz (FDP) äußerte sich der Frankfurter Rundschau gegenüber, „der illegale Handel mit Adressen und anderen sensiblen Daten“ muss mit aller Härte verfolgt werden. Adressen haben meines Erachtens nach überhaupt nicht gehandelt zu werden, weder legal noch illegal, sog. sensible Daten selbstverständlich gar nicht.

Selektierte Datensätze

Solange es legal werbende Firmen gibt, die selektierte Privatadressen gegen Bares verkaufen wird nur schwer ein Trennstrich zu ziehen sein. Die Selektierungen finden z.B. nach Interessengebiete, Kaufkraft, Wohnsituation, Altersgruppe, Aktivitäten, Fahrzeugtyp und mehr statt. Und mehr? Bitte was bedeutet „und mehr“? Ich unterstelle hier niemandem etwas, aber die Bezeichnung „und mehr“ kann man auslegen und verstehen wie man möchte.

Banken sollen Einzugsermächtigung kontrollieren

Verbraucherschützer Betz, so stehts bei Golem, geht noch einen Schritt weiter. Er fordert, dass Kreditinstitute Einzugsermächtigungen überprüfen sollen. Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass diese Überprüfungsmaßnahme dauerhaft von den Banken nicht umsonst vorgenommen werden würde. Die Kosten gingen entweder via Kontoführungsgebühren, ec-Karten-Gebühren o.ä. auf den Kunden über oder das Einreichen einer Lastschrift würde mit Gebühren belastet. Dies könnte dann wiederum auf das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel ungünstige Auswirkungen haben in dem es von Händlern etc. nicht mehr angeboten wird – Kundennachteil!

Warum alles so kompliziert? Wegen der „paar“ schwarzen Schafe muss ein eigentlich gut funktionierendes System nicht verändert werden. Man könnte seitens der Banken noch den Einspruchszeitrahmen von 6 auf 8 Wochen anheben, das war dann aber auch in meinen Augen alles. In dann 8 Wochen wird es doch jeder einmal schaffen seine Kontoauszüge zu kontrollieren, was man auch aus diversen anderen Gründen sowieso tun sollte, nicht des Betrugsversuches alleine wegen.

Liebe Politiker und Staatsanwälte: Verknackt lieber die Verursacher des Datenklaus sowie jene, die daraus versuchen Profit zu schlagen dementsprechend kräftig und nicht nur die hinlänglich bekannten Bla-Bla-Urteile auf Bewährung etc. und macht nicht ein Riesengezetere daraus. Wer betrügen will schafft dies immer irgendwie, selbst dann wenn alle Lastschriften geprüft werden würden. Oder wie war das mit den Überweisungsträgern und den darauf gefälschten Unterschriften, die direkt am Schalter abgegeben und letztlich bearbeitet wurden?

Immer schön die Kirche im Dorf lassen……

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