Wenn die Gegenseite in einem Rechtsstreit beantragt, dem Beschuldigten die Prozesskostenhilfe zu verweigern und dann mit „merkwürdigen“ Zeugen aufwartet um diesen Antrag bei Gericht zu untermauern stellt dies aus meiner Sicht den Versuch der Rechtsbeugung dar.
Die deutschen Gesetzbücher sind nun nicht eines jedem Deutschen seine Nachtlektüre. Da fällt es natürlich denen die sich darin bestens auskennen um so leichter den vermeintlichen „Gegner“ auszubooten, sprich einfach zum Schuldigen abzuurteilen. Zu diesem Beitrag wären u.a. die Meinungen von Vertretern des Rechts sehr wissenswert, vielleicht findet sich der eine oder andere hier ein und äußert sich dazu.
Um was geht es?
Über die Abmahnung die ich erhalten habe und zu der ich mich zur Wehr gesetzt habe wurde bereits im Oktober letzten Jahres berichtet. Diese Angelegenheit ist noch immer nicht erledigt und nach wie vor aktuell. Der Maulkorb der mir angelegt werden soll wird schrittweise immer enger gezogen.
Die mir zur Last gelegten Vorwürfe sind nun wirklich nicht frei erfunden und entsprechen der vollen Wahrheit. Die Gegenseite „zaubert“ nun erstmals Zeugen aus dem Hut die bestätigen sollen, dass meine Erlebnisse und Schilderungen die Unwahrheit darstellen. Es werden sogar mehrere Zeugen benannt, welche eine Zeugenschaft mangels persönlicher Anwesenheit eigentlich gar nicht antreten können. Wie kann eine Person etwas bezeugen, das sie weder gesehen, gehört oder generell überhaupt erlebt hat?
Die Gegenseite beantragte nun bei Gericht die Ablehnung meiner beantragten Prozesskostenhilfe (PKH) mit der Begründung, dass aufgrund der eben erwähnten Zeugen die Aussicht auf den Gewinn des Prozesses gleich Null sei. Alle von mir geschilderten Vorkommnisse hätten samt meiner vorhandenen Zeugen keinerlei Beweiskraft!
Die Gegenseite weiß auf Grund meiner beantragten PKH genau, dass ich mir die „Eigenfinanzierung“ einer gerichtlichen Vertretung nicht leisten kann. Lehnt das Gericht die PKH ab bleibe ich nicht nur auf den bisher aufgelaufenen Kosten sitzen sondern bin – mangels fundiertem Rechtswissen – dem Gericht als auch der Gegenseite völlig ausgeliefert. Einen Prozess gewinnen zu wollen in dem man die Verteidigung des Angeklagten einfach „ausschaltet“ sehe ich persönlich als den Versuch der Rechtsbeugung.
Bei Wikipedia wird die Rechtsbeugung wie folgt definiert:
Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht und kann mir sachdienliche Tipps und Hinweise geben? Es kann doch nicht sein, dass die bemängelten Missstände auf diese Art und Weise totgeschwiegen und Zeugen von Rechts wegen mit einem Maulkorb versehen werden sollen.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich den Vorgang als vollkommen daneben erachte, solltest Du vielleicht mal einen der prominenten bloggen Anwälte kontaktieren. Vielleicht springen sie auf und Du bekommst einen Rabatt bei den Kosten.
Was ist denn mit dem Fernsehen? Hat da keiner Interesse sich deines Falls anzunehmen? Akte, Explosiv oder Monitor?
@Chris: Da hast Du vielleicht nicht Unrecht. Nur man kommt sich dann irgendwie so als Bittsteller vor, wenn Du verstehst was ich meine.
@Luigi: Ob dort Interesse an so einem „persönlichem“ Fall wirklich besteht? Die haben ja meist auch ihr Programm auf Monate im Voraus voll. Und bis dahin… :no: ! Aber Dein Tipp ist trotzdem gut, mitteilen kann man es dort ja mal.
Du schreibst immer davon, dass deine Gegner deine Unkenntnis ausnutzen. Daher vermute ich, dass du versuchst, die Angelegenheit ganz auf dich allein gestellt auszufechten. Ich an deiner Stelle hätte wohl schon längst einen Rechtsanwalt hinzugezogen.
Bezüglich deiner Antwort an Luigi denke ich, einen Versuch wäre es wert – und: Fragen kostet nichts.
@Juwi: Das hörte sich vielleicht so an, da geb ich Dir Recht. In Wirklichkeit ist aber bereits ein Anwalt an der Sache dran. Anwälte sehen sowas u.U. aus einem anderen Blickwinkel und kosten zu dem Geld. Das macht es wenn man finanziell nicht wirklich der Krösus ist auch eine entscheidende Rolle. Und Rechtsschutzversicherungen decken sowas leider nicht ab.
Luigis Tipp halte ich wie erwähnt durchaus für eine Möglichkeit. Jetzt kommt allerdings das große ABER. Ein laufendes Verfahren jetzt mit TV-Reportern zu bombardieren, wo die Anklage gegen mich genau darauf abzielt „ich darf nicht an die Öffentlichkeit gehen“ wäre augenblicklich eher ein Hemmschuh… ggf. mit Folgen. Das darf ich nicht außer Acht lassen wie Du sicherlich verstehst. Dass die Anklage als solches ein Witz ist steht da zunächst leider auf einem ganz anderen Blatt.
Bin der Meinung, dass es kein Grund für das Gericht ist, durch die „aufgefahrenen“ Zeugen den Antrag auf PKH abzulehnen. Ich würde da mal abwarten, wie die Entscheidung ausfällt.
Das mit dem TV finde ich eh etwas mäßig, da ich bestimmten Sendern einfach nicht mehr glauben kann, anders sehe ich das mit der Tagespresse, zumindest der seriösen. Ansonsten bleibt ja nur der Weg über Blogs, aber leider geht es ja in diesem Fall darum.
Und wenn jetzt jemand sagt, die Pressefreiheit in Deutschland ist ok, dann glaube ich dem auch nicht.
@Aquii: Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Antrag abgelehnt wird. Aber trotzdem… alleine der Versuch der Gegenseite mich so aus dem Rennen zu kegeln finde ich extrem.
Zur Richtigstellung: Die Abmahnung hat nichts mit diesem Blog zu tun, der ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Ich berichte lediglich hierüber… ohne Namen, Orte usw.
Hallo Thomas!
Ich habe bei XING mal eine Statusnachricht verfasst und auf diesen Artikel hier verlinkt!
Vielleicht meldet sich ja jemand bei der ‚der sich mit sowas auskennt‘ ;)
Toi, toi, toi!
@Marcus: Vielen Dank, schaden kann es sicher nicht noch die eine oder andere Meinung dazu einzufangen. :yes: