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Vorsicht Berufsgenossenschaft

achtung

Berufsgenossenschaften sind auch „nur“ Versicherungen. Und mit Versicherungen hat sicher jeder schon mal die Erfahrung gemacht, dass sie nicht gerne zahlen wollen obwohl sie eigentlich leistungspflichtig wären.

Wenn Unfallverletzte ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können stehen ihnen neben dem Verletztengeld auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu, die zusammen mit dem sog. Berufshelfer ausgearbeitet werden. Der Berufshelfer ist während der ganzen  Rehabilitationsphase der wichtigste Ansprechpartner für den Verunfallten. Insbesondere für eine berufliche Neuorientierung stellt der Berufshelfer ein wichtiges Bindeglied zwischen Versicherung und Unfallopfer dar.

Hier gibt es Knackpunkte bei denen man unbedingt große Aufmerksamkeit walten lassen sollte. Umschulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen (Leistungen zur Teilhabe) kosten der BG Geld. Dieses Geld – so jedenfalls mein Eindruck – möchte man sich gerne sparen und den Verunfallten möglichst schnell „loswerden“. Leistungen zur Teilhabe müssen aber auch Sinn machen und tatsächlich die Möglichkeit auf den beruflichen Wiedereinstieg bieten.

Unfallopfer einfach nur „ins Blaue hinein“ für irgendetwas (um-)schulen nur damit die Statistik stimmt kann und darf nicht die Lösung sein. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes wird hier gerne außer Acht gelassen obwohl dies ein entscheidender Punkt ist auf den die Berufshelfer achten müssen! Verweise auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht zulässig.

Berufsgenossenschaften bezahlen nur eine Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung – danach besteht kein weiterer Anspruch mehr!

Genau deswegen ist es wichtig nicht „irgendeiner“ Fortbildungsmaßnahme zuzustimmen, wenn diese im Anschluss alles andere als einen beruflicher Wiedereinstieg bedeutet! Meist bleiben bei Unfallopfern gewisse Handycaps bestehen, die bei Bewerbungen eine entscheidende Rolle spielen. Bei Gesprächen mit Berufshelfern gilt aus eigenen Erlebnissen heraus: Unbedingt zwischen den Zeilen lesen! Aussagen wie:

  • … da wird es dann schon etwas geben
  • … es wird nicht einfach einen Arbeitgeber zu finden
  • … und danach schauen wir mal weiter

sollten sehr genau hinterfragt werden, weil sie m. E. einen erheblichen Unsicherheitsfaktor mit sich bringen. Leistungen zur Teilhabe müssen nämlich geeignet sein um Unfallopfer langfristig und unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ein fataler Fehler wäre es auch im Hinblick auf gesundheitliche Einschränkungen selbst zu sagen, „es wird schon irgendwie gehen….“. Schnell wird der Stil seitens der BG nämlich zu Ungunsten des Unfallopfers umgedreht. Es nützt absolut nichts eine Maßnahme „mit Gewalt“ durch zu ziehen, wenn dies an viele gesundheitliche Probleme geknüpft ist. Für daraus entstehende Folgeschäden interessiert sich hinterher nämlich bedauerlicherweise niemand, am wenigsten der Berufshelfer sprich die BG.

Es mag durchaus Ausnahmen geben, bei denen die BG wirklich der „Freund“ des Verunfallten ist, die Regel ist es garantiert nicht. Ich empfehle daher dringend die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Sozialrecht. Darunter fallen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Berufsgenossenschaften. Am allerbesten wäre ein Fachanwalt, der sich hier bestens auskennt!

Fazit: Nicht alles was die BG vermeintlich für den Verunfallten tut ist auch wirklich auf Dauer gut für ihn!

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