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Wieder rechtliche Fallstricke in den sozialen Netzwerken

Es vergeht kein Monat mehr, in dem es nicht wieder irgendwelche rechtliche Stolperstellen gibt die es im Internet zu beachten gibt. Untermauert ist das ganze stets damit, dass es im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung kommen kann.

So schreibt berichtet die Kanzlei Schwenke (ehemals Spreerecht), dass sich ein solcher „Fallstrick“ beim Teilen von Links innerhalb sozialen Netzwerken gibt, wenn dieser neben einem Textauszug auch noch ein Vorschaubild beinhaltet. Wie oft dies der Fall ist zeigt ein Blick in die einschlägigen Netzwerke und deren Inhalte in den Timelines – jeder zweite Beitrag ist davon betroffen.

Vorschaubild
Vorschaubild bei Google+

Vier Wege zur Minderung des Abmahnrisikos werden im oben verlinkten Beitrag genannt die ohne großen Aufwand umzusetzen sind. Trotzdem bleibt unter dem Strich ein fader Beigeschmack hängen. Es öffnet sich damit wieder ein Tor für „abmahnwütige Rechteinhaber“, die es ggf. bewusst darauf anlegen und ihre Fallstricke auslegen.

7 Gedanken zu „Wieder rechtliche Fallstricke in den sozialen Netzwerken“

    1. @Alex: Erst gar nicht anmelden würde ich so jetzt nicht sagen, aufpassen wäre wenn dann angebrachter. Man kann die Bilder ja problemlos wegklicken.

      @Sascha: Gut eingeschätzt von Dir das mit dem BGH. Ob es soweit kommt, dass Abmahnungen deswegen ausgesprochen werden ist ungewiss. Ich glaube eher nicht. Wenn da allerdings nicht die Sache mit der Auslegung wäre wie Du schon sagtest. Und diesbezüglich hat man ja schon die „schönsten“ Urteil zu lesen bekommen. Unterm Strich bleibt… man kann es auch maßlos übertreiben!

  1. Ich habe es geahnt. Genau über diese (kranke) Problematik habe ich mir auch schon mal Gedanken gemacht. War ja nur eine Frage der Zeit, wann auch fertige Juristen auf diese Idee kommen würden und sich mit dem Thema beschäftigen.

    Ganz ehrlich, ich habe ja absolut nichts dagegen, dass Urheber ihre Rechte geschützt wissen wollen. Aber solche Sachen, die sind mir dann einfach zu weltfremd. Wenn im Artikel selbst der Urheber des verwendeten Bildes richtig gekennzeichnet ist, ist doch alles in Ordnung, in den sozialen Netzwerken handelt es sich doch „nur“ um ein Vorschaubild, ein kleines Thumbnail. Wahrscheinlich ist es sogar noch nicht einmal im Sinne des Gesetzgebers, aber sein Gesetzestext lässt halt, wenn man ihn nicht auslegt, sondern sich wörtlich daran hält, tatsächlich solche Schlüsse zu, wie die, vor denen die Kanzlei warnt.

    Doch statt das Gesetz entsprechend abzuändern und die Unklarheit zu beseitigen, lässt man dann lieber die Gerichte die Fälle entsprechend auslegen. In Hamburg bekommt man dann wahrscheinlich vom LG und OLG Hamburg als Webseitenbetreiber einen vor den Latz geknallt und muss schauen, dass man noch irgendwie an Kohle kommt, um bis zum BGH zu kommen, wo die Sache dann erst wieder gerade gebogen werden muss.

  2. Hi Thomas
    Mit „nicht anmelden“ war übertrieben, mit Absicht. Da ich Facebook einfach nicht mag! :)
    Was bei Google+ schade ist… setzt man einen Artikel rein, kann man wählen ob mit oder ohne Thumbnail. Ist er aber bereits geteilt, kann man zwar auf bearbeiten klicken, nicht aber mehr das Thumbnail rausnehmen. Hmm… :denk:

    1. @Alex: Darüber hatte ich mich schon länger gewundert… Text bearbeiten ja, Bild entfernen nein. Grundsätzlich kein Problem. Ob diese Handhabe so durchgehen wird… kann es mir wirklich nicht vorstellen. Ggf. und je nach dem welchen Artikel man verlinkt Bild entfernen und gut ist.

  3. Und was ist mit den User-Bildern in den Kommentaren, die kann ich null beeinflussen, oder im Kasten mit den Gefällt mir Angaben auf der eigenen Seite, den kann man nicht abstellen. Oder bei foursquare da werden einfach vorhandene Bilder automatisch auf den Checkin gesetzt und diese auf Twitter und Facebook, auf der eigenen Seite in einer Karte angezeigt. Alles nicht beeinflussbar, selbst wenn man es nicht will, oder kein Bild hochlädt. Der Gesetzgeber sollte handeln, oder hat er schon den Überblick verloren?

    1. @Marc: Willkommen bei Nicht spurlos. Den Überblick verloren hat der Gesetzgeber nicht unbedingt, was aber in jedem Fall fehlt ist das Verständnis für´s Internet und dessen Funktion. Dies liegt vermutlich daran, dass in den entsprechenden Gremien Leute sitzen die zwar mal eine E-Mail verschicken oder bei Google etwas suchen, Fachleute sind es allesamt nicht. Und daraus resultieren dann derartig verworrene Gesetze. In wie weit dieses Problem in den Griff zu bekommen ist… man darf hoffen, mehr aber auch nicht.

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