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Wiedereingliederungsmanagement (BEM) und dessen Sinn

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Eine gesetzliche Regelung bei der Theorie und Praxis in verschiedene Richtungen gehen.  Was vor 2004 nur für behinderte Menschen im Berufsleben galt wurde gesetzlich durch § 84 SGB IX  neu geregelt – das BEM-Gespräch. BEM steht für betriebliches  Wiedereingliederungsmanagement und regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter sowie unbehinderter Menschen.

Ein BEM-Gespräch geht immer vom Arbeitgeber aus  und ist dann erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres ununterbrochen länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Inhalt des Gesprächs ist die Erörterung von Möglichkeiten entweder der wiederkehrenden Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. durch anderweitige Hilfen den Arbeitsplatz auch weiterhin zu erhalten.

Es handelt sich demnach nicht um eine „Kann-Maßnahme“ sondern um eine gesetzlich verankerte Vorgehensweise. Zum Gespräch hinzugezogen werden neben der Interessenvertretung (Personal- oder Betriebsrat, Mitarbeitervertretungen etc.) auch die Schwerbehindertenvertretung sofern es sich um einen Mitarbeiter mit bereits anerkannter Behinderung handelt.

Mit den Hinzuziehungen muss der betroffene Arbeitnehmer einverstanden sein. Das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat in jedem Fall stattzufinden und stellt eine Arbeitgeberpflicht dar.

Bis hierher ist es die Theorie. In der Praxis sieht es mit dem Wiedereingliederungsmanagement –  trotz gesetzlicher Vorschrift  –  leider völlig anders aus.

meeting § 84 SGB IX  Prävention – ein Paragraph an dessen Inhalt man sich nicht zwingend halten muss. Der besondere „Witz“ daran ist, dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen   § 84 SGB IX  nicht geahndet wird. Lehnt ein Arbeitgeber die Führung eines BEM-Gespräches aus welchen Gründen auch immer ab bzw. strebt dieses überhaupt nicht an, drohen ihm keinerlei Sanktionen von welcher Stelle auch immer. Dies übrigens auch dann nicht wenn Behörden wie z.B. das Integrationsamt davon Kenntnis erlangen oder sogar darauf hingewiesen werden.

Aufgrund dieser Tatsache haben Arbeitgeber ihre Mitarbeiter völlig in der Hand und machen sie zum Spielball.  Besonders verwerflich wie ich finde, wenn es sich um einen kirchlichen Arbeitgeber handelt! Immerhin schreiben sich diese Damen und Herren die Nächstenliebe ganz groß auf die eigenen Fahnen. Doch dies steht generell auf einem anderen Blatt.

Mobbing bzw. Bossing sind Begriffe die mir hier sofort in den Sinn kommen. Und dies alles unter den Augen eines Gesetzes und von Behörden dies es durch ihre Untätigkeit mit unterstützen. Welchen Sinn macht ein Gesetz dessen Missachtung zu keinen Sanktionen führt?

Lediglich wenn es zu einer Kündigung / Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt kann sich vor dem Arbeitsgericht ein nicht geführtes BEM-Gespräch negativ für den Arbeitgeber auswirken. Doch dann ist es sowieso zu spät, dann liegt das Kind bereits im Brunnen wie man so schön sagt. Wieso muss es erst soweit kommen?  Warum schaut Vater Staat tatenlos zu wenn Arbeitgeber entgegen geltendem Gesetz ihre Mitarbeiter unter Druck setzen und sie einfach zur Seite schieben?  Fragen mit denen sich die zuständigen Politiker dringend beschäftigen sollten – im beiderseitigem Interesse!

Unter dem Strich ist festzuhalten:

Hat ein Arbeitgeber ehrliches Interesse an der Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses wird er seinem Arbeitnehmer ein BEM-Gespräch anbieten. Zur Annahme des Gesprächs ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, was ihm im Gegenzug nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann. Vor einem BEM-Gespräch sollte man unbedingt den Kontakt zum Betriebsrat herstellen. Medizinische Details haben in einem BEM-Gesprächs nichts zu suchen!

Weigert sich der Arbeitgeber ein BEM-Gespräch abzuhalten zeugt dies von vorhandenem Desinteresse dem Arbeitnehmer gegenüber.  Als Arbeitnehmer stelle ich mir dann die Frage ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überhaupt noch etwas bringt und sich auf einem „guten Weg“ befindet. In jedem Fall sollte man jetzt alles ausschöpfen was möglich ist, sich nicht unter Wert verkaufen. Kein Arbeitgeber ist es wert ihm die eigene Gesundheit achtlos vor die Füße zu werfen!

Der Gang zum Integrationsamt kann sich lohnen, muss es aber nicht wie meine Erfahrung gezeigt hat. Gegebenenfalls erntet man dort auch nur ein Schulterzucken und der Arbeitgeber macht weiterhin was er will, nämlich nichts.

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