Über die für mich fragwürdigen Geschäftspraktiken von ab-in-den-urlaub.de hatte ich erst kürzlich berichtet. Der gesamte Vorgang ist wie erwähnt auf dem Tisch des Verbraucherschutzes gelandet, denn diese Art von Kundenservice gepaart mit Frech- und Überheblichkeit kann und darf nicht der Standard sein.
In einer E-Mail hieß es sinngemäß, nachdem ich erwähnt hatte den Vorfall dem Verbraucherschutz zu melden:
Machen Sie das, auf den Brief des Verbraucherschutzes freue ich mich schon!
An Überheblichkeit nicht zu überbieten, auch wenn es vielleicht nur „so dahin geschrieben“ war. Zwischenzeitlich kam sogar eine Mahnung nebst entsprechender Gebühren, weil diese unsägliche Gebühr nicht bezahlt wurde. Doch die Unister GmbH aus Leipzig, zu der ab-in-den-urlaub.de (AIDU) gehört rudert zurück, nachdem der Verbraucherschutz sich der Angelegenheit angenommen hatte. Aus Leipzig heißt es nun:
… nach Rücksprache mit den entsprechenden Kollegen erlassen wir Herrn XYZ die erhobene Bearbeitungsgebühr über 100 € inkl. der Mahngebühr….
Weiterhin entschuldigt man sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und erklärt, dass bei hunderten Stornierungen täglich derartige Gebühren erhoben werden müssen. Ich kann es nicht nachvollziehen und nehme es deswegen einfach mal zur Kenntnis, denn mehrere hundert Stornierungen kann ich mir nicht so wirklich vorstellen. Aber sei es drum…
Unister gesteht ferner ein, dass es nicht der Wahrheit entspricht, Meiers Weltreisen (der eigentliche Reiseveranstalter) würde auf die „Eintreibung“ dieser Gebühren bestehen. Dies wurde seitens des Kundensupports ursprünglich behauptet. Auch hier entschuldigt man sich dementsprechend. Der Mitarbeiter in der Stornoabteilung wurde darüber aufgeklärt hieß es weiter.
Ein Dank geht an den Verbraucherschutz der sich hiermit befasst hat und für den Ausgang letztlich verantwortlich ist. Damit ist „der Fall Ab-in-den-Urlaub.de“ abgeschlossen, nicht allerdings vergessen. Denn auch wenn der „Big Boss“ nun ein Machtwort gesprochen und die Gebühr nebst Mahnkosten zurückgenommen hat….. so geht man einfach nicht mit Kunden um!
Und unter dem Strich zeigt es wieder mal, man muss nicht alles glauben was an Servicetelefonen erzäht wird. Im Zweifelsfall mit Nachdruck rückfragen oder ggf. auch mal den etwas aufwendigeren Weg über den Verbraucherschutz gehen. „Blindes“ bezahlen von irgendwelchen Rechnungen ist nicht empfehlenswert, schon gar nicht wenn es sich um eher merkwürdige und nicht nachvollziehbare Rechnungen handelt.
Unter dem Strich – zähl ich! ;)
Gratulation, dass das ganze Ding vor dem Verbraucherschutz gelandet ist.
Die erste Antwort ist ja nun wirklich nicht zu fassen. :nenene:
Aber der Ausgang war ja jetzt schlussendlich zufriedenstellend.
In diesem Sinne, Happy End und… dennoch nichts vergessen. Den Fehler sollte man nicht ein zweites Mal machen. Draus lernen, abhaken und gut ist.