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Deutsche Staatsbürgerschaft aus dem Supermarkt

Perfekt, einwandfrei, toll! Einfach den Behörden über die eigene Identität einen gewaltigen Bären aufbinden und schon bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft geschenkt. Einzige Bedingung – man muss zusehen, dass für ein paar Jahre keiner etwas merkt. 

So geschehen in Berlin. Das Land Berlin hatte die den Libanesen, Pakistani und Türken erteilte deutsche Staatsbürgerschaft wegen arglistiger Täuschung aberkennen wollen. Scheint nicht nur logisch sondern in meinen Augen zwingend. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhinderte das jetzt. Die Betrüger dürfen die deutsche Staatsbürgerschaft nun trotzdem behalten

Der absolute Hohn! Wie doof sind wir Deutschen eigentlich? Einen Raucher bestrafen wir, weil er sich eine Zigarette genehmigt hat, an einem Ort an dem er es nicht darf. Wir schaffen Umweltzonen, zocken die Autofahrer ab und bestrafen jene, die diese hirnrissige Abzockerei durchschaut haben.

Doch die jenigen, welche wissentlich und absichtlich falsche Angaben machen und sich damit einen Deutschen Pass ergaunern, die lassen wir laufen und geben ihnen sogar noch recht! 

Hallo Regierung? Noch jemand da? Ist die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt noch etwas wert oder gibt es sie künftig auch beim Discounter zwischen den Bohnen und Speck? (Quelle: Oe24)

 

Ein Gedanke zu „Deutsche Staatsbürgerschaft aus dem Supermarkt“

  1. Ermittler für strafrechtliche Belange aus der privatrechtlichen Lostrommel!
    Das ist auch der Hohn. Denn so ist die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht gerechtfertigt und zu halten!

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein. So frei und für mich selbst bestimmend wie vor der Pflichtübernahme, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren.

    Welche Rechtsnormen sind geeignet nachstehende Verhältnisse zu rechtfertigten?
    Wie findet man eine Handhabe gegen diese Verfassungswidrigkeit?

    Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass ich als privatrechtlich s a i s o n a l e (zeitlich begrenzte/befristete) Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen meine eigenen zwangsläufig zukünftigen potentiellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtsbezogen ermitteln muss, ohne das durch mich für diese selbstständigen Wahrnehmungen hoheitlicher Kompetenzen und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen meine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?

    Warum werden durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern wegen illegaler Ausländerbeschäftigung auch für mich als Aushilfsangestellten verbürgte Rechte mit der Folge verletzt, die nachweislich meine Chancengleichheit der beruflichen Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?

    – – Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “… teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”

    Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?

    Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht die Aufgaben eines Betriebsprüfers als Einzel- und Gruppenermittler im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja für mich als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?

    Warum dürfen für mich als Ermittler und Betriebsprüfer mit Eingriffsbefugnissen hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?

    Wie kann dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei-Kreisvorsitzenden, der sich doch so mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, als rechtsstaatlich angesehen werden?

    Diesen Missbrauch stützt die Volkspartei SPD durch ihren Staatsminister, jetzt parlamentarischer Staatssekretär Rolf Schwanitz der anfänglich mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “Das ist kein haltbarer Zustand, das geht doch nicht. Hierzu muss ich unbedingt beim Landesarbeitsamt in Chemnitz vorsprechen“. Dann hat er sein Hemd gewechselt! Ein Jenachdemer?

    Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?

    Mit Hinsicht auf etwas Zeit und zum Mut auf eine Antwort, bis bald und alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Träger hoheitlicher Gewalt mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung in befristeten privatrechtlichen Schuldverhältnissen a.D.

    Joachim Kraus
    Tel. 037436 83988 Mail: fredomail@web.de

    P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:

    Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger, an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese dann daraus nachhaltige persönliche Schädigungen erleiden?

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