Max Strauß, der Sohn des Ex-Ministerpräsidenten Josef Strauß war der Steuerhinterziehung (in Sachen Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber) angeklagt. Dabei handelte es sich um eine Summe von rund 330000 Euro, di er sich „gespart“ hatte. Die geforderte Bewährungsstrafe von 15 Monaten wurde jetzt in einem zweiten Verfahren nicht verhängt, da es das Augsburger Landgericht nicht für erwiesen sah, dass Max Strauß sich schuldig gemacht hat.
Schon zuvor war Max Strauß vom gleichen Gericht wegen einer Hinterziehungssumme von 1,3 Mio. zu einer über 3-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hob allerdings der BGH auf mit dem Hinweis auf vorhandene Rechtsmängel.
Jetzt erhält der Polit-Sohn natürlich eine Entschädigung, die Kosten des ganzen Tamm-Tamm trägt die Staatskasse und seine Unschuld gilt als bewiesen. Ganz getreu dem Motto, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Also 2 Gerichtsverfahren und einen zeitlichen Aufwand von rund 12 Jahren mit Akten wälzen, für eine Angelegenheit die es nie gegeben hat? Aha, jetzt bin ich wieder schlauer.