Ersteigert man etwas über das Auktionshaus eBay und wohnt entweder im gleichen Ort (gerade bei Großstädten) oder zumindest nicht sehr weit davon entfernt, dann ist es mehr als ärgerlich wenn man teils hohe Portokosten bezahlen soll. Eine Selbstabholung bietet sich an, doch der Verkäufer beharrt auf einem Versand.
Bislang dachte ich das wäre dann eben so. Pustekuchen. Laut einem Urteil des AG Koblenz (Az. 151 C 624/06 Quelle: Auktion und Recht) muss sich der Verkäufer mit einer Selbstabholung einverstanden erklären, wenn er in der Auktion dies nicht ausdrücklich als „nicht möglich“ angegeben hatte. Es gibt ja auch Waren, von deren ordnungsgemäßen Zustand man sich überzeugen möchte. Und wenn man schon mal "um die Ecke" wohnt…..
Gut zu wissen.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Schon wieder etwas dazugelernt. Blogs zu lesen bildet eben doch.