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Gewinnversprechen per Post – ein Fall für das Altpapier

Nachdem mich immer wieder Anfragen, sowohl als E-Mail oder im Kommentarbereich, die sich mit der Gesetzeslage bei Gewinnversprechungen beschäftigen, habe ich diesbezüglich dem Bundesjustizministerium angefragt. Die Auskunft des Ministeriums gebe ich hier zur Aufklärung aller Fragen an interessierte Leser weiter.

Gewinnspielwerbung ist in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und speziell dann verboten, wenn die Gewinnmitteilung eine

Gewinnspielwerbung ist, die zu Unrecht den Eindruck erweckt, der Adressat habe bereits gewonnen

oder

eine Gewinnspielwerbung, bei der nicht der Wille besteht, die Gewinne zur Auszahlung zu bringen

bzw.

die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Erwerb der Ware oder der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Dienstleistung abhängig zu machen

verschickt wird. In einzelnen Fällen kann dann der Tatbestand des Betruges verwirklicht sein. Ein Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das UWG steht Unternehmen sowie klagebefugten Verbraucherverbänden gemäß § 8 UWG zu. In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es weiter

Soweit ein Unternehmer durch die Gestaltung von Gewinnzusagen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher den Preis bereits gewonnen hat, hat der Verbraucher ergänzend hierzu einen Anspruch auf Zahlung dieses Preises nach § 661 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit mehrfach eine solche Zahlungspflicht angenommen.

Auf nationaler Ebene besteht damit ein angemessener Rechtsrahmen, so das Ministerium. Dieser Rechtsrahmen wird meiner Ansicht nach nur zu selten ausgeschöpft, wofür natürlich auch der Aufwand zeitlicher und ggf. finanzieller Art ein Grund sein kann. Verklagen kann man viel, zum Erfolg zu gelangen ist dann eine andere Sache.

Nachvollziehbar schwierig wird die Situation, wenn die Gewinnversprechen (wie inzwischen sehr oft) von einem ausländischen Firmensitz zugeschickt werden. Hierzu teilt das Ministerium mit

Eine EU-weite Harmonisierung der Regelungen über die unlautere Gewinnspielwerbung konnte durch die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken vom 11. Mai 2005 auf den Weg gebracht werden ( Anhang I ).

Innerhalb der Europäischen Union sind bestimmte Gewinnspielwerbungen ausdrücklich verboten! zu diesen gehören z.B. Werbungen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken der Empfänger habe bereits oder werde einen Preis gewinnen bzw. werde einen Preis oder Vorteil gewinnen durch eine bestimmt Handlung obwohl

  • es in Wirklichkeit keinen Preis bzw. Vorteil gibt, oder
  • die Möglichkeit des Verbrauchers, Handlungen in Bezug auf die Inanspruchnahme des Preises oder eines sonstigen Vorteils vorzunehmen, in Wirklichkeit von der Zahlung eines Betrages oder der Übernahme von Kosten durch den Verbraucher abhängig gemacht wird.
Die EG-Richtlinie aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 11.06.2005 liegt mir als 18-seitiges PDF-Dokument vor. Für Interessente biete ich diese Richtlinie hier zum Download an.

Als abschließenden Satz schreibt das Ministerium, das entspricht genau dem was ich selbst in den einschlägigen Kommentaren schon oft und dringend geraten habe,

Im Übrigen bleibt leider nur der Weg, Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu sensibilisieren, dass es unseriöse Postzusendungen gibt und diese im eigenen Interesse ignoriert werden sollten.

Ich hoffe, dass diese Auskünfte nun die letzten Zweifel an der Ehrlichkeit vieler Gewinnversprechungen, ob aus dem In- oder Ausland ausgeräumt haben und wirklich jeder derartige Post umgehend in das Altpapier befördert, da es absolut nicht mehr wert ist. Der Klageweg bleibt natürlich jedem offen.

13 Gedanken zu „Gewinnversprechen per Post – ein Fall für das Altpapier“

  1. Der Klageweg bleibt jedem offen :mrgreen: Wenn man sich so einem Stress antuen möchte.

    Hab ich noch nicht gemacht,stelle ich mir aber gegen ausländische Unternehmen ziemlich nervend vor. Wie wahrscheinlich auch gegen inländische, wobei hier es vll einfacher ist,da beide im gleichen Gesetzesrahmen agieren.

    Nun gut, ich hoffe einfach,das niemand auf diesen (Post)Spam hereinfällt.

  2. Die Erfolgsaussichten sind im Verhältnis zum Aufwand (auch den nervlichen) sicherlich nicht optimal zu vereinbaren. Aber ich will das auch niemandem ausreden, muss jeder selbst wissen.

    Was den Reinfall als solches betrifft…. die Zugriffszahlen auf einschlägige Artikel sprechen da eine sehr deutliche Sprache. Spam ist der richtige Begriff für diesen Massenversendungswahn.

  3. Hallo, ich habe gerade heute eine „Eilsendung“ mit einer offiziellen Gewinnbestätigung von 2.350,00 Euro erhalten. Gewinn wird natürlich nur persönlich übergeben. Adresse auf der Antwortkarte lautet: Postfach 13 17, 27780 Wildeshausen. Offensichtlich gibt es doch noch genug Unwissende, anders kann ich es mir nicht erklären, wieso diese Firma schon so lange ihr Unwesen treiben kann.
    Gruß Carmen

  4. Habe heute ebenfalls eine Eilsendung über eine Gewinnbeteiligung von 2350.-Euro bekommen,sowie ein Gratis Laptop /Espressomaschine/Bohrmaschine. Es ist wirklich unglaublich das diese Firma wirklich nicht zu schnappen ist.der Brief landet jetzt im Papierkorb.Gruß Kerstin

  5. Hallo,

    ich habe heute die gleiche Sendung wie Kerstin bekommen.

    Warum fahren wir nicht alle zusammen hin und zeigen die Fa. anschl. wegen Betrug an oder lassen die Veranstaltung „platzen“?

    Man muss sich doch irgendwie gegen diese Gaunereien wehren können.

    Es gibt sicherlich ältere Leute, die darauf reinfallen und die man davor schützen muss.

    Ausserdem möchte ich mal wissen, wo die diesen Coupon mit meiner Schrift herhaben. Das ärgert mich tierisch.

    Viele Grüße

    Bärbel

  6. Hallo, ich habe auch die gleiche Sendung mit der Post bekommen. Ich denke, es ist eine Schweinerei, wie da mit Adressen gehandelt wird. Und bitte, erzählt es älteren Leuten weiter, damit die sich nicht unter Druck gesetzt fühlen und da wirklich mitfahren. :!:

  7. Habe gestern auch eine Offizielle Gewinnbestätigung über 2350,00 € sowie der anderen Zugaben erhalten. Abruffrist bis 16.09.08. Kann man da nichts über die Rechtsabteilung der Verbrauerzentrale machen ???

  8. @Petra:
    Der Gang zur VBZ ist in jedem Falle gut, mit jeder beschwerde die denen dort vorliegt haben sie etwas mehr in der Hand – das bringt letztlich allen Verbrauchern etwas.

    Den ganzen Gewinnblödsinn allerdings sollte man als solches vergessen. Zu gewinnen gibts da oftmals nicht das was angekündigt wird. Der Brief als solches ist das Papier nicht wert auf dem er geschrieben steht!

  9. glücksspiele, also gewin nspiele, sind sowier spam und belästigung per gesetz egentlic grundsärtzlich verboten.

    dass es zusammenhän ge zwische müller…der milchfabrik …die (angeblich) ausbeutet…und müller urania…de n karte n wie trarortkarten auf den marktbringer gibt, ist mal zu erwähnen.
    a ber nicht so wichtig, wie die tatsache oben genannt.
    scho n, weil viele davon nichts hören wolen.

    mfg

  10. habe heute eine Ladung zur Anhörung in einer dringenden Angelegenheit wegen 25.000,00 € erhalten.Nun sollte ich dort anrufen für 2,99 € / Min.
    Es ist eigentlich unverständlich,dass seitens des Staates nichts gegen solche Betrüger unternommen wird.
    Aber die hauen sich doch auch nur anderweitig die Taschen voll mit z.B. Diäten
    Betrüger helfen sich nun mal untereinander

  11. Halo Namensvetter,

    Danke fuer die Infos als Auffrischung und Warnung anderer vor Gewinnbrifen die zur Kaffeefahrt lockung und doch nur eine Verkaufsveranstaltung sind.

    Dabei bewegt sich jetztz so 2009 einiges, da es doch lohnt vermehrt zu Klagen. Die Klagekosten gehen schon mal auf Kosten des Beklagten (Sprechers oder Versender) auch wenn die Gewinnauszahlung wegen dann Aufloesung der Firma meist nicht geschieht.

    Aber immerhin geraten die Personen in dem Dunstkreis der Gewinnversprechen mehr unter Druck.

    Daher moechte ich auch anraten die Briefe nicht mehr sofort zu entsorgen (Papierkorb), sondern diese etwa 2 Jahre aufzubewahren. Wir suchen immer wieder diese Briefe als Nachweis oder deren Besitzer als Nebenklaeger.

    Gruesse
    Thomas (der Wiedererwachte)

  12. Mal ergaenzend:

    Ich fuehre ja seint so April einen Kalender ueber die Busabfahrten zu solchen Abzockerveranstaltungen (=Kaffeefahrt, Verkaufsveranstaltung – nix Gewinnuebergabe)
    –> http://www.kaffeefahrttermine.de

    Ein bischen verdriesslich macht mich das schon – ich dachte immer die Meldungen der Verbaende ueber solche Fahrten (Anzahl) waehren uebertreiben – aber es kommen pro Wochentag fast immer so 10 Busse zusammen.
    Schon das ist mir zuviel …

    Aber die scheinen Probleme zu haben – das zeigt sich in deren Texten der Schreiben zum Thema Busanmeldung, Anmelder aber nicht mitgekommen.
    Es lohnt sich schon die auch mal zu ‚verar…‘.

    Also Antwortkarte lieber nicht in die eigene Papiertonne, sondern ruhig auch als ‚Abmeldung‘ an den Gewinnversender zurueck. Er kann nichts dagegen tun !

    Gruss
    Thomas

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