Ein Flugausfall ist meist ein sehr unangenehmes Erlebnis. Anders als bei Bus oder Zug dauert es meistens viele Stunden oder gar Tage, bis ein neuer Flug gefunden werden kann. Darüber hinaus sind sich viele Passagiere nicht über ihre Rechte bewusst. Dabei gibt es nach einem Flugausfall nur in Ausnahmefällen keine Entschädigung. Wer von einem Ausfall betroffen war, sollte daher immer untersuchen, ob es eine Entschädigung nach dem europäischen Reiserecht geben könnte.Passagierrechte und Entschädigung nach Flugausfällen
Inhaltsverzeichnis zum Beitrag
EU Passagierrechte nach Ausfällen
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist eine Vorschrift, welche die Rechte von Passagieren im europäischen Flugraum regelt. Das Gesetz wurde entwickelt, um Passagiere vor dem wenig verbraucherfreundlichen Geschäftsgebaren im Billigflugsektor zu schützen. Der wichtigste Teil dieses Gesetzes besteht darin, dass Passagiere ein generelles Recht auf Entschädigung erhalten, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird, wenn ihr Flug gestrichen wurde oder um mehr als 3 Stunden verspätet ist. Selbst wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, gibt es entsprechende Regelungen.
Gelten EU Passagierrechte auch für internationale Reisende?
Die EU-Verordnung stellt sicher, dass Kunden bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Dies umfasst Erstattungen, Umleitungs- und Betreuungskosten. Da es sich um ein EU-Gesetz handelt, ist aber immer wieder unklar, ob es sich auch auf Bürger aus Drittländern erstreckt. Grundsätzlich gilt, dass alle Passagiere auf Flügen innerhalb oder mit mindestens einem Flughafen in der EU abgedeckt sind. So profitieren auch Reisende aus Amerika, Asien oder Afrika von den Vorteilen der europäischen Gesetzgebung.
Ersatzflug oder Ticketrückerstattung erhalten
Die Fluggesellschaft sollte so bald wie möglich kontaktiert werden, wenn Sie erfahren, dass der Flug nicht stattfindet. Statt den Flugpreis erstattet zu bekommen, kann der Kunde optional auch einen Ersatzflug fordern. Dafür muss der Kunde seine Kontaktdaten und den Grund seiner Anfrage angeben. Außerdem sollten Sie auch angeben, ob sie auf einen anderen Flug umgebucht oder ihr Ticket erstattet bekommen möchten.
Welche anderen Ansprüche gibt es nach Flugausfall?
Eine Rückerstattung ist nicht alles, was sie nach einem Ausfall erwarten können. Vermisst der Anbieter die Frist zur Stornierung von 14 Tagen vor Abflug, sind die Kunden auch berechtigt, eine Entschädigung nach EU-Recht zu beantragen. Die EU-Entschädigungsverordnung besagt, dass Fluggesellschaften den Passagieren für annullierte Flüge eine Entschädigung zahlen müssen. Je nach Flugdauer und Reiseziel können Sie je nach Entfernung zwischen 250 € und 600 € pro Person geltend machen.
Wenn Sie beispielsweise einen Flug von Paris nach New York buchen und der Flug kurzfristig ausfällt, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung von 600 €. Wenn Sie hingegen nur von München nach Rom reisen, können Sie nur 250 € Entschädigung fordern.
Status eines annullierten Fluges herausfinden
Unternehmen wie Flightright bieten auf ihrer Webseite einen Entschädigungsrechner an, bei denen man mit wenigen Daten zu einem vorläufigen Ergebnis kommt und sofort einen provisionspflichtigen Auftrag für die Dienste vergeben kann. Flightright ist ein Unternehmen, das professionelle Inkassodienste für Fluggesellschaften und Reiseveranstalter anbietet. Sie bieten einen Service an, bei dem die Passagiere ihre Fluglinie abmahnen können. Hat dies keinen Erfolg, kann Flightright auch weitere rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen, die Kunden zahlen nur eine Provision, wenn die Klage Erfolg hat.