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Rechtskonforme Regalprüfungen für mehr Sicherheit

Von einem Regal, das falsch aufgebaut wurde oder beschädigt ist, kann ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden ausgehen. Regalsysteme gelten als Arbeitsmittel und müssen daher zur Gewährleistung der Sicherheit regelmäßig von Fachleuten geprüft werden. Dies regelt die Betriebssicherheitsverordnung und ist überall dort notwendig, wo Regalanlagen zum Einsatz kommen. Doch um welche geht es und wie oft muss die Prüfung erfolgen? Dieser Ratgeber widmet sich dem Thema umfassend.

Regalprüfung – nach DGUV für Unternehmen mit Regalanlagen verpflichtend

Ob in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen, Produktions- und Industriebetrieben mit Lagerräumen, Verkaufseinrichtungen, Büros, öffentlichen Einrichtungen oder Verwaltungsunternehmen, Regalsysteme werden in vielen Firmen und Betrieben eingesetzt. Die Be- und Entladung erfolgt oft mit Förderzeugen, wodurch tragende Regalteile beschädigt werden können. Auch mit Rost befallene Stellen bieten keinen sicheren Halt mehr. Die gesamte Konstruktion kann zusammen brechen. Auch nicht oder falsch gesicherte Ware in den Regalen birgt eine enorme Gefahr, sowohl in Bezug auf kostspielige Sachschäden als auch Unfälle. Betreiber von gewerblich genutzten Regalsystemen müssen sie daher prüfen lassen. Die Vorschriften, die sich aus der Norm ergeben, legen fest:

  • Abstände der Regalprüfung
  • Was wird geprüft?
  • Welche Maßnahmen sind bei einem Schaden nötig?

Dies alles regeln gesetzliche Vorschriften. Die geforderte Regalprüfung nimmt ein Regalinspekteur oder eine andere befähigte Fachkraft, die in diesem Bereich ausgebildet ist, rechtskonform vor. Der Experte stellt den ordnungsgemäßen Zustand der Regale sicher. Es gilt, sie vorschriftsmäßig aufzubauen, auf Beschädigungen zu achten und diese, falls vorhanden, zu beseitigen, die Regale gegebenenfalls zu sichern und zu kennzeichnen. Ebenso ist es wichtig, die Lasten gleichmäßig zu verteilen und die zulässige Maximalbelastung nicht zu überschreiten.

Arbeitgeber verpflichten sich dazu, die Regalanlagen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüfen zu lassen. Bei Nichterfüllung gefährdet der Arbeitgeber nicht nur die Sicherheit, sondern zudem den Versicherungsschutz. Die Prüfung betrifft die verschiedensten Regale, wie:

  • Palettenregale
  • Einfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale

Durch die regelmäßigen Regalprüfungen erhöhen Arbeitgeber nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Kosten lassen sich durch präventive Maßnahmen reduzieren.

Verschiedene Gefahrenstufen

Fallen bei der Prüfung Beschädigungen oder Fehler auf, erfolgt eine Einteilung in Gefahrenstufen:

– Grün: geringe Schäden oder Mängel
– Orange: gefährliche Beschädigung
– Rot: sehr schwere Schäden

Bei der Gefahrenstufe Rot werden die Regale für die Nutzung gesperrt, bis die Schäden entweder repariert oder sie ausgetauscht wurden.

Fazit

Egal, welche Größe oder Bauweise, Regale befinden sich in nahezu jedem Unternehmen, in dem es auch Lager gibt. Bei einer gewerblichen Nutzung liegt eine Prüfpflicht im 12-Monate-Intervall vor. Die regelmäßigen Regalprüfungen sind in Unternehmen nicht nur verpflichtend, sondern auch sehr wichtig. Von den Regalen geht eine erhebliche Gefahr aus, die zu schweren Verletzungen und Sachschäden führen kann. Der Regalinspekteur prüft, ob die Montage entsprechend der Herstellerangaben vorschriftsgemäß ausgeführt wurde und ob vom Regal Risiken ausgehen. Die Prüfung muss entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend im Zeitraum von maximal zwölf Monaten erfolgen.

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