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Rundfunkgebühren und der „neue“ Datenschutz

Rundfunkgebühren Datenschutz

Wie vor kurzem schon mal angesprochen habe ich beim Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio – ehemals GEZ – von meinem Recht auf Auskunft im Hinblick auf den „neuen“ Datenschutz Gebrauch gemacht. Die Auskunft erfolgte auch recht flink, so wie es die DSGVO auch vorsieht. Auf fünf DIN A4 Seiten wird viel Aufklärung rund um die gespeicherten Daten betrieben, welche Daten das sind die gespeichert werden und wer Empfänger dieser Daten sind. Und das ist doch ein recht interessanter Abschnitt.

Beitragsservice teilt Daten im Prinzip mit fast jedem

Der Beitragsservice schreibt dazu im einzelnen:

Innerhalb des Beitragsservice erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch vom Beitragsservice beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:

  • externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung
  • Druck- und Postdienstleister
  • Geldinstitute
  • Inkassounternehmen
  • Vollstreckungsorgane
  • Drittschuldner (Arbeitgeber, Rentenkassen, Banken)
  • Landesrundfunkanstalten
  • Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (z.B. Meldebehörden, Deutsche Post AG)
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Ferner heißt es zum Ende dieses Abschnittes:

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der europäischen Union bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.

Letzteres ist ja richtig beruhigend, etwas spitzfindig betrachtet kann ich davon ausgehen, dass die CIA & Co. meine Daten nicht bekommen – zumindest nicht von der „GEZ“. Aber mal Spaß beiseite. Wenn ich mir ansehe welche Daten von mir gespeichert wurden, dann stelle ich mir schon die Frage wozu so manche hier genannte Organisation hierauf Zugriff erhält. Und die Begrifflichkeit „Sonstige Dritte“ sind unter Umständen sehr dehnbar. Die als Beispiel genannten Dritten sind ja noch nachvollziehbar. Aber „Sonstige Dritte“….. darunter kann noch viel mehr fallen.

Der Datensatz beinhaltet folgendes: Aktuelle Anschrift, Herkunft der Anschrift, Geburtsdatum, Beitragsart (privat od. gewerblich), Beginn der Rundfunkgebührenzeit, Zahlungsart, Zahlungsrhytmus, nächster Fälligkeitstermin, bisher aufgelaufene Forderungen, bisher verbuchte Zahlungen und zum Ende noch die „Wohnungsnummer“.

Ich gehe mal davon aus, dass an dieser Stelle Zweit- und/oder Drittwohnungen aufgeführt sein werden sofern vorhanden.

DSGVO hin oder her, dieser Datensatz enthält durchaus einige Passagen welche definitiv in den Händen von Dritten nichts verloren haben.

Ein Gedanke zu „Rundfunkgebühren und der „neue“ Datenschutz“

  1. Und einmal davon abgesehen, wenn ich mir das alles so durchlese, was haben Inkasso Unternehmen und solche Sachen mit deinen Daten zu tun wenn du zahlst??? Wenn du nicht zahlst, bekommst du zuerst einmal einen Vollstreckungsbescheid von dieser Institutuin, was immer sie auch darstellen soll. Als ich finde das alles hat mit DATENSCHUTZ eigentlich nichts mehr zu tun sorry. Aber das ist ein Thema das man sehr weit ausdehnen kann und wie du schon geschrieben hast, „sonstige Dritte“ ist ein sehr dehnbarer Begriff.

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