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Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Geld

Eine Rechtsschutzversicherung ist in heutiger Zeit mindestens genauso wichtig wie eine Krankenversicherung. Das einer Person zustehende Recht durchzusetzen ist nicht selten ohne einen Rechtsschutz zu haben kaum möglich. Und dabei geht es jetzt nicht um einen Streit wegen Nachbars Äpfel die auf mein Grundstück fallen oder ähnlich gelagertem Kinderkram. Die Sprichwörter „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ oder auch „Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel“ haben durchaus ihre Berechtigung. Alleine und ohne rechtlichen Beistand steht man hier sehr schnell auf verlorenem Posten.

Es gibt Versicherungen auf die man sicherlich verzichten kann, die Rechtsschutzversicherung sollte nicht dazu zählen. Schneller als man denkt gerät wird durch unvorhersehbare Ereignisse eine Lebenssituation geschaffen, in der es ohne rechtlichen Beistand nicht mehr weiter geht. Damit dann nicht mehr verloren ist als bereits durch das Geschehene ist Hilfe von Fachleuten notwendig.

Wie bei jeder anderen Versicherung lohnt sich auch hier der Vergleich von Versicherungsgesellschaften und den jeweilig angebotenen Tarifen. Ohne einen genauen Blick darauf zu werfen ist man schnell überversichert oder bezahlt bei gleicher Leistung mehr als unbedingt notwendig wäre. Beispielsweise ist das sehr oft angebotene Pauschalpaket Privat, Beruf und Verkehr für einen Rentner nicht immer sinnvoll, zahlt er hier doch für den Rechtsbereich „Beruf“ mit ohne diesen jemals zu nutzen. Und ein weiterer Bereich ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall den man sehr genau betrachten und abwägen sollte.

Rechtsschutzversicherung mit SB

Die jährliche Versicherungsprämie wird durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung etwas günstiger. Dieser Eigenanteil wird pro Versicherungsfall fällig und liegt häufig zwischen 150 € und 300 €. Es gibt Versicherer bei denen die Selbstbeteiligung für jedes Jahr ohne Inanspruchnahme bis hin auf 0 € sinkt aber auch Gesellschaften bei denen die Selbstbeteiligung durch jeden Versicherungsfall steigt, teils bis hin zu 500 €. Alleine hier lohnt es sich schon sehr genau hinzusehen falls man generell die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Betracht zieht.

Abzuwägen gilt es auch, ob die Versicherungsprämie im Verhältnis tatsächlich um so viel günstiger wird, dass es sich tatsächlich lohnt einen Eigenanteil zu vereinbaren. Wo bleibt die Ersparnis, wenn ich durch eine Selbstbeteiligung von 250 € zwar an der Jahresprämie spare, dafür aber quasi nachträglich Geld an den Versicherer nach schiebe? Die Begründung, „… es ist ja nicht gesagt dass jedes Jahr ein Rechtsschutzfall eintritt“ kann hier nicht greifen. Denn so argumentiert wäre auch der Beitrag zur Privathaftpflicht vergebens, also rausgeworfenes Geld… „wenn nichts passiert“.

Rechtsschutzversicherung ohne SB

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Rechtsschutzversicherung ohne SB abschließen

Ich selbst sehe es grundsätzlich so, dass Selbstbeteiligungen zwar ein Anreiz sein mögen „ein paar Euro“ Versicherungsprämie einzusparen, sie stehen aber im Widerspruch zum Sinn einer Versicherung als solches – egal ob nun Rechtsschutzversicherung, Teilkasko beim Auto oder einer Privathaftpflicht. Eine Versicherung schließe ich ab um „im Fall der Fälle“ eine Absicherung gegenüber den entstehenden Kosten zu haben. Nicht jeder Rechtsschutz-Schaden ist einerseits mit so hohen Gebühren überzogen, dass die Höhe der Selbstbeteiligung nur die berühmten Peanuts sind.

Und andererseits kann es auch sein, dass man sich gegen etwas zur Wehr setzen möchte, was dann zusätzlich zum eigentlichen Ärgernis auch noch mit Kosten verbunden ist. Selbstbeteiligungen ergeben für mich keinen Sinn, vielmehr möchten sich die Versicherungsgesellschaften damit schadlos halten auf der Basis: Der Versicherte möchte nicht 150 € oder 300 € aus eigener Tasche bezahlen und lässt den Rechtsstreit dann ganz bleiben. Denn soviel ist auch klar, bei einem Rechtsstreit der am Ende der Versicherung tausende Euros kostet spielen rein aus wirtschaftlicher Sicht die Selbstbeteiligungen auch keine entscheidende Rolle mehr, würden sie von den Rechtsschutzversicherern übernommen.

Eine Selbstbeteiligung zum Vertragsgegenstand zu machen ist seitens der Versicherungen nicht mehr als der primitive Trick mit kleinen Nachlässen bei den Versicherungsbeiträgen jeglichen Schaden von sich fernzuhalten. Der eine lässt sich damit locken, der andere eben nicht.

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