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Telefon und Gas: Was tun, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde?

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Es ist eine altbekannte Frage: Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig? Ein zu knapp bemessenes Budget kann die eine oder andere Einschränkung nach sich ziehen, wenn es um den Kauf von Konsumgütern geht. Etwas ernster wird die Lage, wenn Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Ist das der Fall, sollten Verbraucher so bald wie möglich handeln. Gerade während der kalten Jahreszeit kann es nämlich sehr unangenehm werden, wenn die Gasrechnung nicht bezahlt wird und ein Lieferstopp droht. Doch das geht zum Glück nicht von heute auf morgen.

Rechnung nicht bezahlt: Was passiert jetzt?

Kann die Gasrechnung am Tag der Abbuchung nicht gleich bezahlt werden, passiert erst einmal nichts. Der Versorger muss den ausstehenden Betrag zunächst anmahnen, was ein paar Tage dauern kann. Eng wird es erst, wenn die Mahnung auch eine Sperrankündigung mit einer Frist enthält. Hier kann es hilfreich sein, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen, um ihm im Zweifelsfall die Situation zu schildern und etwas mehr Zeit herauszuschlagen, um den offenen Rechnungsbetrag samt der angefallenen Mahnkosten zu begleichen.

Auch bei der nicht bezahlten Telefonrechnung wird nicht von heute auf morgen die Leitung gekappt. Stattdessen wird der Kunde mehrmals angemahnt und spätestens bei der zweiten Mahnung kommt die Sperrandrohung mit einer zweiwöchigen Frist. Ein Verfahren, dass sich über mehr als einen Monat hinziehen kann. Genug Zeit also, das Geld aufzutreiben und die Rechnung zusammen mit den Mahngebühren zu bezahlen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, können wenige Tage später Telefon und Internet abgestellt werden.

Strom- und Gasrechnung per Kredit bezahlen

Die einfachste Möglichkeit, eine ausstehende Rechnung bei knappem Budget zu bezahlen, liegt darin, Bekannte oder Verwandte um einen privaten Kredit zu bitten. Hier fallen im günstigsten Fall keinerlei Zinsen an und der offene Betrag kann sofort überwiesen werden. Steht diese Option nicht zur Verfügung, kann noch auf Kreditangebote von Banken und anderen Kreditinstituten zurückgegriffen werden.

Steht ein Dispokredit zur Verfügung, der noch nicht ausgeschöpft wurde, kann der Betrag auf ganz normalem Wege überwiesen werden. Wird die Rechnung per Lastschrift bezahlt, geht das sogar automatisch: Die Rechnung ist bezahlt und das Girokonto rutscht ins Minus. Das erscheint zwar zu Beginn eine angenehme Lösung, aber Verbraucher sollten sich zeitnah um einen Ausgleich des Kontos bemühen, da die Zinssätze vergleichsweise hoch sind. Dieser Ausgleich erfolgt automatisch mit entsprechend hohen Zahlungseingängen, also beispielsweise mit der nächsten Lohn- oder Gehaltszahlung.

Die nächste Möglichkeit besteht in der Aufnahme eines günstigen Expresskredits. Gegenüber normalen Konsumentenkrediten können hier wesentlich kleinere Summen beantragt werden, die auch nur relativ geringe Zinskosten mit sich bringen. So sind beispielsweise Kredite über 150 Euro möglich, deren Laufzeit nur zwei Wochen beträgt. Die Beantragung wird über die Webseite des Anbieters vorgenommen und verläuft komplett online. Moderne Verfahren zur Verifizierung des Antragstellers wie zum Beispiel Video- oder Webident können sogar dazu führen, dass die Auszahlung noch am selben Tag veranlasst wird. Da Expresskredite mit einem vergleichsweise geringen Risiko verbunden sind, werden sie in vielen Fällen auch Verbrauchern mit einer eher mittelmäßigen Bonität gewährt.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einrichtung eines Rahmenkredites. Rein technisch betrachtet ist dieser zwischen Dispo- und Ratenkredit angesiedelt. Nach dessen Beantragung steht ein Kreditrahmen zur Verfügung, der ganz nach Bedarf genutzt werden kann – ähnlich dem Dispo. Im Gegensatz dazu muss jeden Monat ein bestimmter Mindestbetrag zurückgezahlt werden, der sich an der Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrages orientiert. Dadurch wird der Rahmenkredit etwas günstiger als der Dispo, muss dafür jedoch gesondert beantragt werden, was ein paar Tage dauern kann.

Die letzte Möglichkeit besteht in der Aufnahme eines normalen Konsumentenkredites. Diese sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn es sich um einen hohen Betrag, also beispielsweise eine Nachzahlung bei Strom oder Gas handelt oder wenn sich Rechnungsbeträge über mehrere Monate hinweg angesammelt haben. Denn hier gibt es Mindestkreditsummen, die eine Beantragung bei kleineren Beträgen, wie sie z. B. bei einer ausstehenden Telefonrechnung benötigt werden, nicht rechtfertigen. Ratenkredite werden dann über Zeiträume von mehreren Monaten oder Jahren Monat für Monat zurückgezahlt.

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