Der Vorgang einer Fahrzeugummeldung ist eigentlich kein großes Problem, der Zeitaufwand hängt vom Andrang auf die Zulassungsstelle ab. Von daher ein Arbeitsschritt der zeitlich relativ gut abschätzbar ist. Aber wie sagt man so schön, es kommt oft anders als man denkt. Nur gut, dass besagte Zulassungsstelle einen Informationsschalter anbietet und ich diesen vor dem Ziehen einer Wartenummer aufgesucht und in Anspruch genommen habe. Der von mir eingeschätzte Zeitaufwand wäre zwar nicht groß geworden, dafür völlig umsonst.
TÜV Stempel kann echt sein, muss er aber nicht
Die Dame von der Information – bereits vor meiner Frage schon leicht gereizt wirkend – eröffnete mir dann, dass ich bei jedem Fahrzeug das älter als drei Jahre ist unbedingt den originalen TÜV-Bericht vorlegen muss, anders ist keine Zulassung bzw. auch Ummeldung möglich. Der Grund dafür, und der erstaunte mich doch sehr, „die Echtheit des TÜV-Stempels im Kfz-Schein kann nicht überprüft werden und wird daher generell nicht anerkannt“. Auch die TÜV-Plakette, auf die ich hingewiesen habe sei kein Indiz für das Vorhandensein einer TÜV-Prüfung.
Bestenfalls würde der Sachbearbeiter anders entscheiden, wenn ich Glück habe. Auf dieses „Glück“ wollte ich mich nicht hundertprozentig verlassen und zog unverrichteter Dinge wieder von dannen. Verstehen konnte ich es und kann ich es immer noch nicht ganz.
Rein aus meiner Intuition heraus würde ich sagen, dass sich die TÜV-Niederlassungen hier Gedanken machen sollten was deren „Siegel“ anbelangt. Für mich macht er jetzt zwar keinen „unglaubwürdigen“ Eindruck, auch wenn das die Zulassungsstelle völlig anders und wie mir scheint auf „Zufallsbasis“ beurteilt. Es kann ja eigentlich nicht angehen, dass man den halben KFZ-Akt mit sich schleppen muss, nur wegen eines Ummeldevorganges und einer vermeintlichen Unglaubwürdigkeit eines Stempels. Hier scheint mir doch der Amtsschimmel ganz gewaltig zu wiehern… wie es in Deutschland eben gerne mal der Fall ist.
Einerseits klar, denn Stempel kann man heute in bestechender Qualität anfertigen lassen. Aber wenn ich hier ansetze kann ich generell jeden Amtssiegel ob dessen Echtheit anzweifeln :nenene:
Update: Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es diese Regelung so nicht gibt. Eine andere Sachbearbeiterin bezifferte die Aussage als Blödsinn. Es träfe nur dann zu, wenn auf dem Kfz-Schein der TÜV-Stempel absolut nicht mehr lesbar ist. Dann kann ich es auch nachvollziehen. Man darf eben nicht jedem Sachbearbeiter alles glauben wenn man sich unnötige Wege ersparen möchte!
Okay, und wie will man im Original-Prüfbericht dann ersehen, ob der Stempel echt ist? :roll:
@Sven: Die Frage ist nicht nur angebracht sondern auch sehr passend. Nicht mal auf das verwendete Briefpapier könnte man sich berufen, denn wenn ich tatsächlich fälschen möchte ist auch das kein Problem.
@Chris: Ich bewahre den ja auf, aber nicht im Kfz. Mit unseren „Vorschriften“ wird es ggf. noch erforderlich einen kleinen Aktenschrank im Kofferraum zu haben, damit auch wirklich alles bis zum Tankbeleg aus 1991 vorgelegt werden kann :cool: .
@Luigi: AU-Bescheinigung sehe ich ein, schließlich gibt es keine Plakette mehr auf dem Kennzeichen. Wobei, wenn ich den TÜV habe ist die AU eigentlich obligatorisch mit dabei :denk: . Ich bin schon öfter in Verkehrskontrollen geraten, noch nie wollte einer mehr als Kfz-Schein und Führerschein sehen. Wenn es wirklich so ist, dass NUR die Tüv-Bescheinigung aussagekräftig ist stellt sich dann aber wieder die Frage weshalb im Kfz-Schein ein Tüv-Stempel gemacht wird? Bonushefteffekt oder wie? :mrgreen: .
Nun weiß Du wenigstens, warum Du den Prüfbericht bis zur nächsten HU aufbewahren sollst. Dabei ist der Idealfall, dass er im Auto mit fährt, muss man zwar nicht, aber irgendein Dorfsheriff könnte ja auch auf die Idee kommen und die Stempel und Siegel anzweifeln. Meine sind immer in der Versicherungsmappe im Auto, so habe ich sie immer dabei.
Der Prüfbericht muss genauso wie die AU-Bescheinigung, der Kfz-Schein und der Führerschein bei einer Kontrolle der Ordnungsorgane vorgezeigt werden können.
Das die beim Straßenverkehrsamt den Prüfbericht sehen wollen ist auch bei uns so. Ich schätze mal das dies bundesweit Pflicht ist und wenn einem Amt die Plakette auf dem Nummernschild reicht ist dies nur Kulanz des betreffenden Amtes.
Gebe zu bedenken, dass auch TÜV Fälscher sich Stempel in beeindruckender Qualität anfertigen lassen können, von daher handelt die Zulassungsstelle schon richtig. Auch wenn das manchmal zickig erscheint, was die Damen und Herren dort fordern, so ist es doch im Sinne aller, wenn das Fahrzeug wirklich auf Herz und Nieren geprüft wurde und nicht mit defekten Bremsen in der Rush Hour unterwegs ist. Leider nimmt die Fälschung wohl wieder überhand, deswegen die „härteren“ Anforderungen. Umgehen ließe sich das nur, wenn es eine Datenbank gäbe, wo die Prüfinstitutionen die Daten der Zulassungsstelle zur Verfügung stellen, aber da höre ich dann wieder einen Aufschrei aus einer ganz anderen Ecke.