Zum Inhalt springen

Versandapotheken – Der Praxistest (4)

Der vierte Teil meiner Beitragsreihe Versandapotheken  Der Praxistest. Wie und unter welchen Voraussetzungen diese Tests durchgeführt wurden ist meinem ersten Beitrag der Serie zu entnehmen. Alle Tests dieser Serie sind hier aufgelistet.

Heute auf meinem Prüfstand:

Pharmaboy – Stuttgart (Markus Apotheke)

Der Name Pharmaboy wurde von mir zunächst nicht zwangsläufig einer Versandapotheke zugeordnet. Der Webauftritt von Pharmaboy wirkt sehr einfach und gut strukturiert, eine Suchfunktion nach Produktname bzw. der PZN ist vorhanden.

Die Auswahl der Produkte bzw. deren Preisangabe bietet die Auswahlmöglichkeit nach Privatrezept, zuzahlungspflichtigem Kassenrezept und zuzahlungsfreiem Kassenrezept. Der Preis wird je nach Eingabe entsprechend korrigiert.

Bei meiner Bestellung lieferte das Shopsystem (inkl. Bestätigungsmail) falsche Angaben über den Zahlungsbetrag. Erst mit der der Lieferung beiliegenden Rechnung wurde diese Tatsache zutage befördert.

Die Anforderung von Freiumschlägen und/oder Bestellscheinen ist von der Webseite aus nicht möglich. Einen Link ein Bestellformular downzuloaden ist nicht vorhanden, Bestellungen sind nur über das Shopsystem möglich, das eine Anmeldung voraussetzt. Arztrezepte müssen mittels einem selbst frankiertem Umschlag an die Apotheke geschickt werden. Die Bestellung über das Shopsystem und der Nachreichung des Rezeptes ist möglich.

Die Lieferzeit dauerte mit rund 9 Werktagen verhältnismäßig sehr lange. Eine Nachfrage nach dem aktuellen Lieferstatus war erforderlich. Zugestellt wurde das Paket über DHL, eine vorherige E-Mail Benachrichtigung erfolgte jedoch nicht. Trotz Kassenrezept wurde eine Portozuzahlung von 3,45 € fällig.

Freiumschläge für eine erneute Bestellung lagen der Sendung nicht bei. Der Hinweis, dass keine Zustellung an Dritte erfolgen soll, war auf dem Paket vermerkt worden. Die Verpackung war stabil und sicher und der Sendungsgröße angepasst ausgewählt.

Die Kommunikation mit der Apotheke erfolgte über E-Mail und war mehrfach nötig geworden (Anfrage Lieferstatus, Nachfrage wg. Rechnungsbetrag). Der Umstand, dass vom Bestellsystem eine falsche, zu niedrig ausgestellte Rechnung verschickt wurde, überging das Serviceteam schlichtweg und beharrte auf Bezahlung des höheren Rechnungsbetrages. Trotz meines Hinweises auf die falsche Zuzahlungsberechnung wurde bis zum heutigen Tag daran leider nichts verbessert.

Kostenersparnisse sind nur bei nicht rezeptpflichtigen Artikeln möglich. Zuzahlungen welche bei Medikamenten zu leisten sind, bleiben ungeachtet der Apothekenart immer gleich. Nicht rezeptpflichtige Artikel wurden nicht bestellt, wodurch eine Preisersparnis gegenüber herkömmlichen Apotheken nicht genannt werden können.

Testergebnis: 1 von 5 Testpunkten

2 Gedanken zu „Versandapotheken – Der Praxistest (4)“

  1. Witzig ist, dass Versandapotheken teilweise die rezeptpflichtigen (!) Medikamente schon versenden, parallel ein Rezept per Post verlangen, die Medikamente dann aber schon ankommen, bevor das Rezept überhaupt verschickt worden ist :roll:

    Habe ich mal vor ein paar Jahren festgestellt. Welche Apotheke das war weiß ich leider nicht mehr :( Kann natürlich auch einfach nur ein einfacher Fehler gewesen sein…

  2. Das sollte natürlich nicht passieren, vorallem da es sich um rezeptpflichtige Medizin handelte. Sicherlich kann es sich um einen einmaligen Fehler gehandelt haben, der wiederum kann aber auch böse Auswirkungen nach sich ziehen – für die Apotheke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst Dich informieren lassen wenn es Folgekommentare gibt. Du kannst aber auch abonnieren ohne zu kommentieren.