Zum Inhalt springen

Vier Wochen warten für eine Sterbeurkunde in Hamburg

Sterbeurkunde Hamburg

Ein Todesfall in der Familie stellt einen harten emotionalen Schlag dar den es erst einmal zu verarbeiten gilt. Neben den zahlreichen seelischen Aspekten eines Todesfalls steht nun noch viel teils lästiger Schrift- und Verwaltungskram an der abgearbeitet werden muss. Für die Erledigung von alle dem benötigt man eine Sterbeurkunde. Zwar reicht für einiges auch die Kopie der Sterbeurkunde aus, doch ohne das Original zu besitzen gibt es auch keine Kopie. Wer hier denkt das wäre kein Problem liegt gewaltig daneben. In Hamburg muss man für die Ausstellung einer Sterbeurkunde vier Wochen Wartezeit in Kauf nehmen.

Eine Sterbeurkunde ist doch kein aufwendiges Kunstobjekt

Sterbeurkunden enthalten nur relativ wenige Daten. Diese Daten sind mit einziger Ausnahme des Sterbedatums bereits in digitaler Form vorhanden. Es müssen demnach keine riesigen Registerbücher aus dem Keller geholt und gewälzt werden. Und schlussendlich wird eine Sterbeurkunde auch nicht von Hand mit Tinte in schönster Fraktur auf Büttenpapier geschrieben.

Wo also liegt das Problem eine solche Urkunde in einer deutlich kürzeren Zeit zu erstellen und den Hinterbliebenen zur Verfügung zu stellen?

Die jeweilig zuständigen Hamburger Standesämter sind natürlich neben der Ausstellung von Sterbeurkunden auch noch mit anderen Obliegenheiten beschäftigt. Offensichtlich mangelt es der Hansestadt Hamburg aber an Personal für eine schnellere Bearbeitung. Wer wie Hamburg viel dafür tut, dass die Stadt ständig wächst muss auch beim Personalstand etwas fürs Wachstum tun. Nach außen hin Schönfärberei bei den Zahlen zur Bearbeitungszeit für eine Urkunde zu betreiben ist einfach. Zumal nur die Betroffenen selbst wissen wie es wirklich um die Wartezeit bis zur Ausstellung einer Sterbeurkunde bestellt ist.

Und vier Wochen sind ohne jede in Frage kommende Rechtfertigung einfach zu viel.

Die Sterbeurkunde als solches ist für die Hinterbliebenen selbst von geringerer Bedeutung und „nur ein Stück Papier“. Um- und Abmeldungen diverser Verträge oder auch die Auflösung von Bankkonten machen es aber notwendig diese Bescheinigung vorzulegen. Und Diskussionen, „warum man sich erst vier Wochen nach dem Tod darum kümmert“ sind genau das, was Angehörige nach einem Sterbefall am allerwenigsten gebrauchen können. Darüber sollte sich der Hamburger Senat vielleicht auch mal ein paar Gedanken machen.

6 Gedanken zu „Vier Wochen warten für eine Sterbeurkunde in Hamburg“

  1. Es ist schlimm, wenn in solchen Situationen sich Firmen furchtbar verhalten.

    Die Fördesparkasse in Kiel sperrt sogar Konten. Obwohl im Gesetz festgelegt ist, daß die Bestattungskosten aus dem Erbe immer bezahlt werden müssen, hat sie nicht einmal dafür Geld freigegeben.

    Und wenn dann eine Information vom Ordnungsamt kommt: Wenn nicht Bestattung innert 10 Tagen, dann kommt Ihre Oma in ein anonymes Massengrab, das ist alles andere also schön.

    Auch eine Anreise aus der Schweiz brachte die Fördesparkasse nicht dazu, sich an das Gesetz zu halten. Und auch ein notarielles, beim Amtsgericht hinterlegtes Testament nutzte nichts.

    Ich werde bei Gelegenheit noch im Internet darüber schreiben, aber hat es aus psychischen Gründen bisher noch nicht geschafft.

  2. So einfach eine Sterbeurkunde herausgeben ist nicht erlaubt für Ämter. Diese müssen die Daten im Altbestand überprüfen und das ist viel viel Arbeit – damals gab es keine Computer. Hinzukommt, dass heute die Geburt von jedem, der gestorben ist, überprüft werden muss. (Dies nur mal am Rande, wenn du eine Abstammungsurkunde von dir haben möchtest.)

    Weiter Aspekt ist, der überprüft werden muss – vom Amt, ob der Beantragte das Recht inne hat, eine Sterbeurkunde zu bekommen – i.d.R. nur Ehepartner oder Kinder, also Abkömmlinge erster Klasse.) Ich hab ein Amt deswegen verklagt und Recht bekommen, weil ein Amt einem Verwandten eine Sterbeurkunde über meinen Vater herausgeben hat.

    Okay, vier Wochen sind lang, aber ich kann Ämter schon verstehen, wenn die ihre Prüfaufgaben ernst nehmen, denn – wenn ein Testament vorlegt, könnte darin etwas stehen, sodass sogar Abkömmlinge nicht berechtigt sind, Sterbeurkunden ausgehändigt zu bekommen – zb. wenn ein Nachlassverwalter oder -Vollstrecker bestimmt ist.

    Ach ja, Willkommen in Deutschland – ein guter Staat, auch – wenn es manchmal nervig ist ;)

    1. Der Empfänger dieser Sterbeurkunde war zunächst das Beerdigungsinstitut, dieses hat die Ausstellung auch beantragt. Und wenn hier schon „fünffach geprüft werden muss“ ob die Urkunde ein Berechtigter bekommt oder nicht, dann dürfte in keinem Falle das Beerdigungsinstitut die Urkunde abholen dürfen/können.

      Diesem ganzen Prüfungsprozedere welches alles verlängert spricht auch entgegen, dass in anderen mir bekannten Fällen die Ausstellung nur wenige Tage in Anspruch genommen hat. Und hierbei handelte es sich ebenfalls um deutsche Großstädte. Prüft dort dann niemand? Wäre dann ja auch wieder so ein Ding. Wie dem auch sei, stimmig ist das vom zeitlichen Ablauf her in keinem Fall. Das kann man natürlich immer auch anders sehen – so wie Du beispielsweise.

      1. Für das Protokoll, ein Beerdigungsinstitut arbeitet immer nur im Auftrag – ohne Auftrag bekommt es keine Sterbeurkunde – kann ohne Auftrag auch keine formelle Angelegenheiten übernehmen.

        Wir könnten jetzt noch über Beerdigungskosten uns unterhalten, auch hier meint der Volksmund immer gerne, das die Nachlassnehmer die Kosten zu tragen haben. Das regelt man am Besten im Testament, soweit Vermögen vorhanden ist.

  3. Zur Beantragung der Witwenrente (Sterbevierteljahr) wird die Sterbeurkunde auch benötigt. Den Antrag kann man allerdings nur bis 30 Tage nach Todestag stellen. Das Ausstellen der Sterbeurkunde dauert länger. Verfällt der Anspruch automatisch oder gibt es Kulanz?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst Dich informieren lassen wenn es Folgekommentare gibt. Du kannst aber auch abonnieren ohne zu kommentieren.