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Vorsorgevollmacht – Grundrecht auf Selbstbestimmung wahren

Politik Gesetze

So dann und wann müssen auch mal ernstere Themen hier eine Rolle spielen. Schließlich gibt es auch noch ein Leben neben Technik, Sport und gesellschaftlichem Kladderadatsch.

Und allen meinen jüngeren Leserinnen und Leser die jetzt denken mögen, „ach dieses Thema betrifft mich sowieso nicht“ möchte ich noch folgendes mit auf den Weg geben. In jungen Jahren schiebt man manche Themen vor sich her, ich war da zugegebener Weise auch nicht besser.

Schnell kommt man in eine Situation wo es für diverse Überlegungen zu spät ist, für die man hätte aber ganz einfach und fast kostenlos hätte vorsorgen können. Deswegen… lest den Artikel durch. Wenn ihr dann immer noch der Ansicht seid, „ist nichts für mich“ kein Problem. Ich wollte das Thema einfach nur mal anschneiden.

Eine Vorsorgevollmacht ist wie der Name schon sagt eine Vollmacht, die vorsorglich einer Person eigener Wahl erteilt wird, jedoch erst dann greift wenn es zu der Situation kommt, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist – aus welchen Gründen auch immer – Entscheidungen, Erklärungen etc. zu treffen bzw. abzugeben.
Der Vollmachtgeber  überträgt dem Bevollmächtigten damit die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes ohne damit den Status einer Entmündigung er erlangen und trotzdem weiterhin voll geschäftsfähig zu bleiben.

Derartige Situationen können vorübergehend aber leider auch von längerer Dauer oder gar für immer sein.

Die Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber, vom Bevollmächtigten und eines oder mehrerer möglichst unabhängigen Zeugen unterschrieben. Auf die Zeugen kommt dabei die besondere Aufgabe zu, den freien Willen des Vollmachtgebers sowie die Tatsache zu bestätigen, dass der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht inhaltlich verstanden hat. Letzteres nennt sich im rechtlichen Sinne dann „im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“, was wiederum nichts anderes bedeutet, dass der Vollmachtgeber genau weiß was er tut.

Insbesondere wegen des zuletzt genannten Grundes kann man klar erkennen warum es so wichtig ist, eine Vorsorgevollmacht rechtzeitg abzuschließen. Ist der Fall, von dem man nie denkt dass er eintreten wird erst mal eingetreten ist eine solche Vollmacht nur unter viel schwierigeren Auflagen und per richterlicher Zustimmung zu erlangen.

Sowas nimmt bekanntlich Zeit in Anspruch, Zeit in der man zwar viel tun könnte, leider aber nicht kann / darf! Schlimmstenfalls wird sogar seitens des Gerichts ein Betreuer bestimmt, der mit der Familie nichts zu tun hat und somit das Sagen hat. Auch wenn dies nicht die gängige Praxis darstellt so ist es dennoch nicht komplett ausgeschlossen.

Die Vorsorgevollmacht kann auch mit einer extra abzuschließenden Patientenverfügung gekoppelt werden.

Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer

Seit 2004 führt die Bundesnotarkammer in Berlin das Zentrale Vorsorgeregister, bei dem inzwischen schon 1,3 Mio. Vorsorgevollmachten registriert sind. Die eigene Vorsorgevollmacht registrieren lassen bringt den Vorteil, dass Betreuungsgerichte im Fall der Fälle darauf zurückgreifen und somit rechtzeitig von der vorhandenen Vollmacht erfahren bevor es zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens kommt.

Gleichzeitig verleiht die Registrierung der Vollmacht auch einen gewissen „rechtlichen Charakter“ Dritten gegenüber. Der Vollmachtgeber erhält einen entsprechenden Ausweis im Scheckkartenformat, der auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht hinweist.

Mit der Bezahlung einer einmaligen Gebühr von rund 15 Euro  ist das Registrierungsverfahren innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen. Der Vollmachtgeber erhält ein entsprechendes Schreiben, welches die Registrierung zusammenfasst.

Das Muster in Form eines ausfüllbaren pdf-Dokuments gibt es kostenlos beim Bundesjustizministerium zum Download.

Besser ist es immer, wenn man erst gar nicht in die Lage kommt eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu benötigen. Ausschließen kann es aber keiner von uns und der abgedroschene Spruch „unverhofft kommt oft“ kann jeden von uns jederzeit und überall treffen. Wohler fühle ich mich wenn mir schon heute bewusst ist, dass sich jemand für meine Rechte und mein Wohl einsetzt den ich mir aussuchen konnte.

Warum also noch zögern und nicht heute schon vorsorgen?

5 Gedanken zu „Vorsorgevollmacht – Grundrecht auf Selbstbestimmung wahren“

  1. Ich finde, das ist eine gute Sache und eigentlich jedem zu empfehlen.

    Meine Frage ist noch: Ist es richtig, dass man eine derartige Vollmacht wieder aufheben bzw. eine neue Person bevollmächtigen kann, ohne dass die im Moment benannte Person da Mitsprache hat? Das finde ich nämlich einen sehr wichtigen Aspekt, denn Menschen und Beziehungen ändern sich, v.a. im Laufe eines hoffentlich noch langen Lebens, so dass dieser Gedanke v.a. für Jüngere bestimmt eine Rolle spielt.

    Und weiterhin: Schalten solche Vollmachten andere Rechte, z.B. familiär bedingte zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aus? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass es Fälle gibt, in denen einer Person außerhalb der Familie ganz bewusst der Vorzug als Bevollmächtigter gegeben wird.

    1. @HansdasJo: Eine Vorsorgevollmacht lässt sich jederzeit wieder aufheben – auch vom Vollmachtgeber aus. Wie erwähnt bedeutet Vorsorgevollmacht nicht gleich Entmündigung. Du bleibst voll geschäftsfähig und kannst ändern und zurückziehen was Du möchtest. Ist die Vollmacht registriert sollte man das dort natürlich entsprechend mitteilen. Eine Änderung kann der bevollmächtigte als solches nicht torpedieren.

      Der Bevollmächtigte kann ein Stück weit natürlich die Familie „ausstechen“. Schließlich hat der Vollmachtgeber so entschieden. Deswegen müssen Zeugen mit unterschreiben die den Vollbesitz der geistigen Kräfte bestätigen. Ein Arzt z.B. eignet sich ganz hervorragend, weil der es auch noch aus medizinischer Sicht bestätigen kann. Wenn es dann zu sehr ins Eingemachte geht – Erbe etc. – sollte man sowieso einen Notar etc. einschalten.

  2. Halte ich auch für eine sehr wichtige Sache. Zusätzlich auch noch die Patientenverfügung für den Fall dass man nicht mehr selbst entscheiden kann was mit einem passieren soll „wenn man aus dem Mundwinkel sabbert

    Lieben Gruß
    Lutz

    1. @Lutz: Es ist zwar meine Aufgabe die Leute dahingehend anzuleiten Vorsorge zu treffen. Doch ich dachte, dass auch mal so ein Thema angeschnitten werden sollte eben weil es viele vor sich herschieben. Und was sich hier in Deinem Kommentar mit den Mundwinkeln recht humorvoll liest kann für jeden sehr schnell purer Ernst werden :wink: .

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