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Reklamation lohnt

Frage

Es kann ja bei der Erstellung einer Rechnung mal ein Fehler unterlaufen, das will ich gar nicht bezweifeln. An einen absoluten Ausschluss von Fehlerquellen sollte man eigentlich glauben, wenn es um die Zimmerbelegung in einem Krankenhaus geht. Und wer jetzt vermutet, dass sich hier meine Negativerfahrungen mit Asklepios Nord (Heidberg) fortsetzen irrt sich nicht.

Erhielt ich doch vor kurzem eine Endabrechnung für die Zimmerbelegung, welche vor Fehlern nur so strotzte. Aus 3-Bett-Zimmern wurden plötzlich 1-Bett-Zimmer und natürlich auch entsprechend abgerechnet. Auf Nachfrage erhielt ich zunächst die Auskunft, dass es sich um keinen Irrtum handeln kann, denn die Stationen melden die Zimmerbelegungen an die Abrechnungsstelle schließlich  per EDV. Von der Tatsache, dass die EDV nur so schlau ist wie der Bediener vor dem Bildschirm hat sich bis ins Klinikum Heidberg wohl noch nicht rumgesprochen. Dennoch wollte man sich der Sache annehmen und sich wieder melden.

Es gab eine Nachprüfung der Rechnung. Die alte Rechnung wurde storniert, eine neue ausgestellt. Die Differenz zwischen beiden Rechnungen betrug immerhin satte 650 Euro, die zugunsten der Klinik gegangen wären – für eine Leistung die nie erbracht wurde.

Was ich bei der zweiten Zusendung allerdings vermisst habe ist ein Zweizeiler, worin man sich für den Fehler entschuldigt. 650 Euro sind ja nun kein Pappenstil und es wäre der Klinik kein Zacken aus der Krone gebrochen sich für das „Versehen“ zu entschuldigen. Man darf eben nicht zuviel erwarten…..

Privatpatienten können Rechnungen von Kliniken kontrollieren weil sie diese zugeschickt bekommen. Der herkömmliche Kassenpatient erfährt von Abrechnungen nichts, die Krankenkassen glauben mangels Kontrollmöglichkeit den Rechnungstext und bezahlen. Ob es hier aufs Jahr betrachtet nicht auch zu beachtlichen Summen kommt, die alles andere als gerechtfertigt sind?

Ich plädiere ja schon lange dafür, dass es eine Art von „Lieferschein“ gibt, den der Patient unterzeichnen muss. Letztendlich können Kliniken und Ärzte ja Dinge abrechnen und sich vergüten lassen die es niemals gegeben hat.

7 Gedanken zu „Reklamation lohnt“

    1. @Kay: Ich sehe es also nicht als einzigster so, das ist ja schon mal ein Ansatz. Mit dieser Art „Lieferschein“ würde auf jeden Fall sichergestellt, dass auch nur vorgenommene Untersuchungen etc. zur Abrechnung an die Kasse geleitet werden. Der Einzelposten ist ja nicht das Problem, die Jahressumme aller Fehlberechungen stellen da schon ein viel größeres dar. Ein so ein Witz ist z.B. der Rechnungsposten telefonische Beratung. Selbst wenn ich nur einen Termin beim Arzt vereinbare und eigentlich nur mit dessen Sprechstundenhilfe spreche wird hier dieser Posten in Rechnung gestellt. 4 Euro irgendwas sind das…. ! In meinen Augen ein Wahnwitz.

  1. Ein entschuldigender Zweizeiler? Ich wette, wenn du diesbezüglich nachfragen würdest, käme als Antwort, dass dies aufgrund des standardisierten EDV-Verfahrens nicht möglich gewesen sei :D

    1. @Sascha: Das könnte durchaus möglich sein, könnte man ja versuchen :lol: .

      @Kay: Die GOÄ und alles was sich darum versammelt ist natürlich ein weites Diskussionsgebiet. Dass die GOÄ nicht angepasst wurde ist natürlich auch nicht fair, keine Frage. Dennoch sind ein paar Posten drinne die ich nicht akzeptieren kann. Einen Termin holen hat weder etwas mit Beratung noch dem Arzt selber zu tun. Kleinvieh macht natürlich auch Mist. Die erwähnte Hechelei streitet man ja kategorisch ab, spricht man die Weißkittel drauf an. Daran wird sich wohl nie etwas ändern. Der Maschinenpark einer Klinik oder auch so mancher Arztpraxis muss laufen, nur dann bringt er Geld. Ob das richtig ist lassen wir mal dahingestellt.

  2. @Thomas
    Nein, die Abrechnung finde ich völlig in Ordnung.
    Ausstellung eines Rezeptes, Blutdruck messen etc. durch die Krankenschwester (Ziffer 2 der GOÄ mit € 1,75) finde ich nicht viel. Der Kontakt zum Arzt mit Ziffer 1 € 4,66 ist für mich auch okay. Ganz im Gegenteil, die Gebührenordnung (GOÄ) wurde seit Jahrzehnten nicht angepasst.

    Nur falsch abrechnen sollte man natürlich nicht!

    Schlimm finde ich die spürbare Hechelei nach Privatpatienten und die Benachteiligung von gesetzlich Krankenversicherten. Man muss sich als gesetzlich Versicherter ja schon fast entschuldigen. Bei einer heutigen Check gibt es öfters nur ein kleines Blutbild und um die Nierenwerte, Bauchspeicheldrüsenwerte und Leberwerte muss man betteln.

    Beim Privatpatienten flutscht das alles automatisch. Da wird gesucht, bis man was findet und weiter behandeln kann. Und sei es die Chlamydienserologie. :roll:

  3. @Thomas

    Nein, für eine Termineinholung, eine Ziffer abrechnen, ist natürlich nicht in Ordnung, außer man möchte am Telefon den Arzt noch einmal sprechen.

    Ich musste letztens gerade in der GOÄ etwas nachprüfen und stieß auf diese Ziffer:

    100 Untersuchung eines Toten – einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung
    des Leichenschauscheines – € 14,57

    Und da gibt es sicherlich einige Damen und Herren, die schon etwas länger liegen.

    Das würde ich noch nicht einmal für dieses Geld machen, auch wenn ich es dürfte. ;-)

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