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Plädoyer für einen Hundeführerschein

aggressiver Hund

In Deutschland kann sich jeder einen Hund anschaffen. Dies geschieht zwar nicht immer auf den wirklich „empfohlenen Wegen“ (z.B. illegaler Tierhandel), doch das soll hier zunächst nur eine untergeordnete Rolle spielen. Besonders wichtig ist dem Gesetzgeber nur, dass der Hund am Wohnort angemeldet und somit ordnungsgemäß versteuert wird. Unterschiede werden nur gemacht, wenn es sich um einen Hund handelt der als sogenannter Listenhund gilt, mit anderen Worten, ein Hund der als gefährlich eingestuft wird (Kampfhunde). Und selbst dabei zimmert sich jedes Bundesland sein eigenes Einstufungszertifikat. Ein Tier das in München als Listenhund gilt muss es das in Hamburg noch lange nicht tun. Die Krux an dieser Vorgehensweise, entweder ist ein Hund gefährlich oder nicht. Oder lässt ihn etwa ein Ortswechsel von A nach B gefährlicher werden?

Hauptsache Hundesteuer – und was ist mit Haltung & Co.?

Wie schon erwähnt, wichtig ist dass für den Hund bezahlt wird, unabhängig davon ob Listenhund oder nicht. Warum es die Hundesteuer gibt und welchen Sinn sie eigentlich erfüllen soll interessiert in diesem Moment niemanden. Ob aber der „frischgebackene Hundebesitzer“ überhaupt als solcher geeignet erscheint wird nicht überprüft. Kann das Tier artgerecht gehalten werden, reicht der angebotene Platz für die Größe des Hundes aus? Fragen denen nach einer ordnungsgemäßen Anmeldung beim Fiskus niemand ernsthaft nach geht. Das Denkmuster hier ist wohl eher: „Das wird schon alles passen!“

aggressiver HundDoch selbst wenn die Haltung des Tieres artgerecht, der Platz dafür ausreichend groß und es kein Listenhund ist. Um Hundehalter zu sein gehört schon ein klein wenig mehr dazu als das der Fall ist wenn ich nur vier Wellensittiche im Wohnzimmer stehen habe. Kann der Hundebesitzer mit dem Tier überhaupt „umgehen“, hat er es ggf. auch im Griff? Bei dem Hund muss es sich deswegen noch lange um keinen „Kampfhund“ etc. handeln um diese Frage berechtigt zu stellen. Man stelle sich so ein zartes Persönchen mit 60 – 65 kg Körpergewicht vor, die mit einem ausgewachsenen Dalmatiner unterwegs ist.

Und dieser Dalmatiner verwandelt sich plötzlich – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Art von Kampfroboter. Kann diese Person den Hund wirklich beherrschen?

Hund dreht plötzlich durch weil er „Konkurrenten“ sieht

Davon konnte ich mich vor wenigen Tagen selbst überzeugen. Nein, sie konnte ihn trotz des mehrfachen Versuchs nicht beherrschen. Auf Ansprache nicht reagierend, an der Leine reißend zerrte der Dalmatiner die Frau zu Boden die auf die Fahrbahn stürzte (glücklicherweise kam da kein Auto), sich dabei schon sichtlich weh getan hat und ihr Handy zerfiel in seine Einzelteile und lag ebenfalls auf der Fahrbahn. Und alles nur, weil der Dalmatiner „seine Macht“ gegenüber meinem Zwergpudel beweisen wollte. Wir liefen wohl gemerkt auf der anderen Straßenseite. Gut dass die Frau die Leine trotz allem noch gerade so festhalten hat können.

Ich will mir nicht ausmalen wenn nicht – oder wenn in diesem Moment ein Auto gekommen wäre, einer Stelle an der alles andere als nur 30 km/h gefahren wird. Die Frau ist mit der Führung des Hundes maßlos überfordert, spätestens dann wenn dieser etwas entdeckt das er unbedingt „haben“ möchte. Geht mal gar nicht so was. Und hier wäre dann schon eine Art Hundeführerschein angebracht. So ein Dalmatiner bringt immerhin 30 kg auf die Waage und wenn die dann ruckartig los jagen (wollen) …….!

Die Tierhaftpflicht wird es dann schon richten

So ein wenig nach diesem Motto sehen das hier in Saarbrücken wirklich einige Hundebesitzer. In mehr als einem Jahrzehnt im hohen Norden erlebte ich es kein einziges Mal, dass es zu einer Situation wie eben geschildert gekommen ist oder zu einer solchen die ich noch kurz schildern möchte.

Abgeschlossene Grundstücke und die bekannten Schilder am Zaun „Warnung vor dem Hund“, kennt man zur Genüge. Ist ja bis hier hin auch alles in Ordnung. Doch was, wenn man „Tür und Tor“ zum Grundstück offenstehen hat auf dem sich so eine kleine aggressive „Kampfhupe“ befindet. Da hat der vorbeilaufende Fußgänger (ob mit oder ohne Hund) wohl ganz schlechte Karten. So zumindest aus Sicht dieses Saarländers aus Klarenthal. Denn anders ist die nachfolgende Aussage die ich bekam als sein Hund den meinen mehrfach und immer wieder zwickend attackierte:

Na Sie sehen doch das Schild. Nehmen Sie eben die andere Straßenseite!

Die gute Kinderstube verbietet es hier wiederzugeben was ich ihm darauf antwortete. So ein Blödsinn als Reaktion auf die eigenen Fehler. Hätte ich das verschlossene Grundstück einfach betreten wäre ich selbst schuld. Wenn der Hundebesitzer aber alles offen stehen hat muss er dafür Sorge tragen dass sein anderen Hunden gegenüber aggressiver Hund im Haus eingesperrt oder zumindest entsprechend kurz angeleint ist. Und die geltende Leinenpflicht im Saarland ist für so einige auch ein Fremdwort, das mal nur am Rande erwähnt.

Solche und ähnlich Erlebnisse sind hier immer wieder zu machen. Es gibt zum Glück auch „vernünftige“ Hundebesitzer die sich über das Verhalten von diesen “ wahren Hundeexperten“ ebenso echauf­fie­ren und ähnliche Erlebnisse auch bestätigen.

Der Hund als Statussymbol

Und dann gibt es natürlich noch jene „Herrschaften“, die Hunde quasi als Statussymbol besitzen – oder weil es mal so eine fixe Idee war einen Hund zu besitzen. Bekommt man dann bestätigt, dass genau diesen Personen schon einmal ein Hund „weggenommen“ wurde, weil die Haltung nicht in Ordnung war, dann stellt sich ernsthaft eine Frage. Warum darf so jemand wieder einen Hund besitzen? Warum wird so etwas nicht überprüft? Den unter Umständen Tag und Nacht und ohne wirklichen Grund kläffenden Hunden ist kein Vorwurf zu machen wenn sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche im Freien gehalten werden ohne dass auch nur einer ein Wort mit ihnen spricht, sich einfach auch mal kümmert, Gassi geht oder was auch immer.

Alleine nur dafür sorgen dass sie zu Fressen und Saufen haben und das war es dann gewesen. Brauchen solche Menschen tatsächlich einen Hund? Auch dies ist ein Punkt, der zur Erlangung des angesprochenen Hundeführerschein geklärt sein sollte, wenn es ihn denn gäbe. Solange ein Tier eben „nur eine Sache“ ist wird ich dies leider nicht großartig verändern.

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