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Freie Fahrt für die deutschen Tabaklobbyisten

Die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in das neue deutsche Tabakgesetz ist erfolgt – es wird ab Mai 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat wird alles wie gewohnt durchwinken, sodass von hier kein Veto zu erwarten bleibt. Wäre hier nun Schluss mit der beabsichtigten Totregulierung der E-Zigarette würde das ja schon reichen. Doch der nächste Schritt wird vom BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) in Form der sogenannten Durchführungsverordnung nachfolgen. Diese Durchführungsverordnung(en) werden einen weiteren und sehr tiefen Schnitt in die Rechte der Dampfer mit sich bringen.

Aromen für E-Zigaretten vor dem Aus?

Insbesondere die Aromen sind es welche für die E-Zigaretten verboten werden sollen. Ihnen wird ja bekanntlich eine Art von Generalschuld zugeschoben weswegen angeblich Jugendliche über die E-Zigarette später zum Raucher werden sollen. Die Tatsache, dass es sich um Lebensmittelaromen handelt die in zig tausend anderen Produkten 1:1 mit enthalten sind scheint in den Köpfen der vermeintlichen Dampf-Experten – wie so manch anderes – immer noch nicht angekommen zu sein. Denn wozu ich mein Vanille-Aroma verwende – ob für weihnachtliches Gebäck oder als Dampfaroma – darf dem „erlauchten Kreis der Tabaklobbyisten“ völlig egal sein. Welche Aromen genau – bis auf Menthol – auf der BMEL-Verbotsliste stehen werden ist derzeit noch unbekannt. Zu einem generellen Verbot der Aromen kann es nicht kommen weil dies die Lebensmittelindustrie schwer beeinträchtigen würde. Der hier betriebene Lobbyismus ist uns ohnehin längst bekannt.

Die passenden Worte hierfür fand Frank Tempel (DIE LINKE) in seiner Rede.

Es ist traurig, dass Sie eine solche Wettbewerbsunterstützung für Tabakprodukte als U-Boot in einem Gesetz verstecken, das eigentlich zur Verbesserung der Produktsicherheit und Prävention gedacht ist.

Vorläufig keine Steuern auf Liquids

Die von einigen befürchtete Steuer auf Liquids wird es nicht geben – zumindest vorerst nicht. Ob unseren Volksvertretern nicht doch irgendwann der Finger jucken wird und Liquids doch besteuert werden weiß niemand. Nur hierzu muss dann eine „neue“ Steuer geschaffen werden, denn die Tabaksteuer ist hier definitv nicht anwendbar. Du hältst dies für ausgeschlossen? Ich nicht, denn Wege die Geld in die Staatskassen spülen sind in Berlin stets willkommen. Also abwarten.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2016 bleibt alles beim alten. Die Schonfrist in der Händler ihren Bestand weiterhin verkaufen dürfen läuft dann bis Mai 2017 wenn hier nicht noch geschraubt wird. Die Spannung richtet sich zunächst auf das BMEL und dessen geistigen Ergüsse, erst dann liegen die wahren Auswirkungen des Gesetzes klar auf der Hand und sind keine reinen Spekulationen mehr.

Der Kampf geht jedenfalls weiter und die IG-ED bereitet derzeit eine Klage vor. Es darf keine freie Fahrt für die Tabaklobbyisten geben. Eines ist jedenfalls heute klar. Alles was der Staat unternimmt um umsteigewilligen Rauchern das Leben schwer zu machen ist in meinen Augen vorsätzliche Körperverletzung weil durch den Konsum von Tabakzigaretten erheblich mehr Substanzen aufgenommen werden als dies bei E-Zigaretten der Fall ist.

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